Home» FAQ » Attest

Attest

  • Wann muss ich ein Attest abgeben?
    (13.01.2005)
    Wir werden ab sofort ärztliche Atteste auf folgende Weise handhaben: Atteste müssen spätestens bis zum dritten Tag nach Krankheitsbeginn vorgelegt werden, Originalatteste zum Fachvertreter und eine Kopie an das Dekanat. Das Attest soll keine Diagnose enthalten. Verspätete Atteste werden zurückgewiesen. Ist es dem/der Studierenden aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, das Attest rechtzeitig vorzulegen, werden auch Atteste anerkannt, die unmittelbar nach Ende der Erkrankung vorgelegt werden. Atteste, die rückwirkend eine Prüfungsunfähigkeit bescheinigen (d.h. nach Ablegen und Nichtbestehen einer Prüfung), werden grundsätzlich nicht anerkannt. Falls sich ein Prüfungskandidat/eine Prüfungskandidatin aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sieht, eine Prüfung abzulegen, dann soll er/sie die Prüfung nicht antreten und sofort einen Arzt/eine Ärztin aufsuchen. Das Attest muß noch am Tag der Prüfung vorgelegt werden.
ImpressumDatenschutzKontakt