Beurlaubung
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Wo beantrage ich ein Urlaubssemester?(10.01.2005)Studierende, die aus wichtigen Gründen an einem ordnungsgemäßen Studium gehindert sind, können in der Regel bis zu zwei Semestern vom Studium beurlaubt werden. Sie müssen einen Antrag an die Studentenkanzlei stellen. ACHTUNG: Es gibt Fristen. Nähere Informationen erhalten Sie unter http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/beurlaubung/index.htmlpath=3033
