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Fehlzeiten

  • Wieviele Fehlzeiten sind erlaubt?
    (02.02.2005)
    Der Student hat regelmäßig im Sinne der ÄappO an einer Lehrveranstaltung teilgenommen, wenn er nicht mehr als 10 % dieser Lehrveranstaltung (eine Lehrveranstaltung bezieht sich auf die 7M.... - Nummern) in dem jeweiligen Semester versäumt hat. Dabei ist es aus rechtlichen Gründen ohne Bedeutung, auf welchen Gründen das Versäumnis beruht. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung von Nachholveranstaltungsstunden besteht nicht.
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