Klausurabmeldung
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Ist die Abmeldung von einer Klausur möglich?(13.01.2005)Entsprechend den §§ 11 und 12 der Studienordnung ist eine Abmeldung von einer Prüfung nur aus zwingenden Gründen möglich. Ein zwingender Grund ist z. B. Krankheit. In diesem Fall muß unverzüglich ein Ärztliches Attest beim Kursleiter vorgelegt werden.
