Krankenpflegepraktikum
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Wo und was kann ich das/als Krankenpflegepraktikum anerkennen lassen?(10.01.2005)Für die Anerkennung des Krankenpflegepraktikums bitten wir Sie, sich an das Prüfungsamt, Amalienstr. 52, 80799 München, Tel.: 089/2180-3727 zu wenden.
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Wie lange dauert das Krankenpflegepraktikum?(10.01.2005)Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 ÄAppO kann der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 ÄAppO) in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat (oder mindestens 30 Kalendertagen) abgeleistet werden. Abschnitte unter einem Monat können somit nach der neuen ÄAppO nicht mehr anerkannt werden. Auskünfte über Anerkennung des Krankenpflegedienstes erhalten Sie vom Prüfungsamt, Amalienstr. 52, 80336 München, Tel.: 089/2180-3727
