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Modul 6

  • Muss ich während Modul 6 Studiengebühren bezahlen?
    (08.08.2007)
    Bezüglich Studiengebühren wenden Sie sich ausschließlich an die Studentenkanzlei, Hauptgebäude der LMU, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München. (Sachgebiet 5)
  • Muss ich Änderungen während Modul 6 dem Dekanat mitteilen?
    (08.08.2007)
    Falls es während Modul 6 zu einem Projektwechsel der wissenschaftlichen Arbeit kommt, dann sind die Studierenden verpflichtet, nochmals die kompletten Unterlagen der neuen wisschaftlichen Arbeit zur Genehmigung für den Studiendekan einzureichen. Ein Projektwechsel ist nur nach vorheriger Zustimmung des Studiendekans möglich.
  • Was muss ich bei einem Abbruch bei meiner Arbeit beachten?
    (08.08.2007)
    Wenn es während Modul 6 zu einem Abbruch der wissenschaftlichen Arbeit kommt, dann melden Sie sich umgehend im Dekanat.
  • Welche Unterlagen sind für Modul 6 notwendig, wenn dieses an einer anderen Universität in einem anderen Bundesland oder an der Technischen Universität München absolviert wird?
    (28.09.2006)
    Dem Antrag ist ein halbseitiger Kurzbericht des Betreuers der anderen Universität beizufügen. In diesem halbseitigen Kurzbericht ist vom Betreuer die wissenschaftliche Arbeit detailliert zu beschreiben.
  • Wie soll die Form des Antrages und der Bestätigung des Betreuers aussehen?
    (28.09.2006)
    Über die Form des formlosen Antrages und der Bestätigung des Betreuers können Sie sich im Internen Bereich unter Modul 6 / Antrag und Einteilung informieren.
  • Welchen Nachweis muss ich erbringen, wenn ich Modul 6 im Ausland absolviert habe?
    (28.09.2006)
    Sie müssen neben dem Abschlussbericht eine Bestätigung von der ausländischen Einrichtung, die die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der ausländischen Einrichtung nachweist, fristgerecht im Dekanant abgeben.
  • Welche Unterlagen müssen dem Antrag für ein Auslandsstudium während Modul 6 beigefügt werden?
    (28.09.2006)
    Dem Antrag ist eine vorläufige Gasthörerbescheinigung der ausländischen Einrichtung sowie ein halbseitiger Kurzbericht des Betreuers beizufügen. In diesem halbseitigen Kurzbericht ist vom Betreuer die wissenschatliche Arbeit detailliert zu beschreiben.
  • Ist Modul 6 ein Freisemester?
    (28.09.2006)
    Das Modul 6 ist kein Freisemester. Es ist Teil der Regelstudienzeit, eine Pflichtveranstaltung und für wissenschaftliches Arbeiten oder ein Auslandsstudium zu nutzen.
  • Wie soll der Abschlussbericht aussehen?
    (28.09.2006)
    Der Abschlussbericht muss einseitig sein und beinhalten, dass der Aufwand der wissenschaftlichen Arbeit mindestens 20 Wochenstunden betragen hat und die erwartete Arbeit inklusive kurzer Arbeitsbeschreibung abgeleistet wurde. Dies muss rechtzeitig beim Dekanat abgegeben werden. Die Termine für die rechtzeitige Abgabe finden Sie unter Modul 6 Termine im internen Bereich. Über die Form des Abschlussberichtes können Sie sich unter Modul 6 / Antrag und Einteilung im internen Bereich informieren.
  • Wie soll der halbseitige Kurzbericht des Betreuers für den Antrag aussehen?
    (28.09.2006)
    Wenn Sie Ihr Modul 6 an einer anderen Universität in Bayern (z.B. an der Technischen Universität München) oder in einem anderen Bundesland, oder im Ausland absolvieren, muss dem Antrag ein halbseitiger Kurzbericht des Betreuers beigefügt werden. Der Betreuer soll in diesem halbseitigen Kurzbericht genau und detailliert Ihre wissenschaftliche Arbeit beschreiben. Mit dieser detaillierten Beschreibung entscheidet der Studiendekan, ob diese wissenschaftliche Arbeit für Modul 6 anwendbar ist.
  • Woher bekomme ich den Antrag für Modul 6 sowie die Bestätigung der Betreuungsperson?
    (28.09.2006)
    Den Antrag sowie die Bestätigung der Betreuungsperson bekommen Sie im Internen Bereich unter Modul 6 / Antrag und Einteilung. Diese Formulare sind ausschließlich für die Bewerbung zu verwenden.
  • Was bedeutet reguläre und nicht reguläre Modul 6 Studenten?
    (21.08.2006)
    Unter regulären Modul 6 Studierenden versteht man jene Studierende, die den vorgeschriebenen Studienablauf eingehalten haben. Unter nicht regulären Modul 6 Studierenden versteht man jene Studierende, die das Modul 6 vorgezogen (z.B. Modul 1, Modul 2, Modul 6, Modul 3 ...) haben.
  • Wie vollzieht sich der Genehmigungsablauf von Modul 6?
    (18.08.2006)
    Der Antrag samt Bestätigung des Betreuers wird dem Studiendekan der Klinik in der nächstmöglichen Sprechstunde zur Genehmigung vorgelegt. Nach Genehmigung des Studiendekans erhalten Sie vom Dekanat eine Bestätigungs-Email. Nach dieser Bestätigungs-Email können Sie das Modul 6 im beantragten Semester absolvieren.
    Am Ende des Moduls 6 müssen Sie den Abschlussbericht in genannter Frist ( Modul 6 Termine im internen Bereich ) im Dekanat abgeben. Dieser Abschlussbericht wird dem Studiendekan der Klinik in der nächstmöglichen Sprechstunde zur Genehmigung vorgelegt. Über die Genehmigung werden Sie per E-Mail informiert.
    Nach dieser Bestätigungs-Email über den Abschlussbericht ist für Sie das Modul 6 abgeschlossen.
  • Muss ich den L-Kurs während des Modul 6 abolvieren?
    (25.11.2005)

    Dem Studenten ist es freigestellt, ob er einen L-Kurs neben dem Modul 6 absolvieren möchte. Wenn ein Student einen L-Kurs neben Modul 6 absolvieren will, so muss dies im Antrag vermerkt werden. Es besteht jedoch nur die Möglichkeit, neben dem Modul 6 den L-Kurs des nächsten Semesters vorziehen. Im darauffolgendem Modul ? nach dem Modul 6 - werden Sie ohne dem L-Kurs eingeteilt, da Sie diesen bereits während

    Modul 6 absolviert haben. In diesem Modul besteht dann nicht mehr die Möglichkeit, den L-Kurs des nächsten Moduls vorzuziehen.

    Einteilungsbeispiel:

    WiSe Modul 1 + L5
    SoSe Modul 2 + L-6
    WiSe Modul 3 + L7
    SoSe  Modul 6 + L8-Kurs (vorgezogener L-Kurs)
    WiSe Modul 4 (hier kann der L-9-Kurs nicht mehr vorgezogen werden)
    SoSe Modul 5 + L9-Kurs

    Des Weiteren kann eine Zuteilung des L-Kurses nur erfolgen, wenn genügend freie Kapazitäten vorhanden sind. Die Einteilung der L-Kurs-Plätze wird chronologisch - anhand des Eingangsdatums des Antrages ? vergeben.

  • Ist die Studentenanzahl in Modul 6 begrenzt?
    (25.11.2005)
    Die Anzahl der Studierenden im Modul 6 vor dem zehnten Semester wird auf 60 pro Semester begrenzt. Wenn diese Anzahl vor der Deadline erreicht wird, werden keine Modul 6 Anträge für das jeweilige Semester im Dekanat mehr angenommen.
  • Bis wann muss der Abschlussbericht eingereicht werden?
    (25.11.2005)
    Der vollständige Abschlussbericht muss spätestens 2 Wochen vor Semesterende bis Freitag um 12:00 Uhr im Dekanat angereicht werden.Die Termine für die rechtzeitige Abgabe finden Sie unter Modul 6 Termine im internen Bereich.
  • Bis wann muss Modul 6 beantragt werden?
    (25.11.2005)
    Die vollständige Bewerbung muss bis spätestens 4 Wochen vor Semesterbeginn am davor liegenden Freitag um 12:00 Uhr im Dekanat eingereicht werden. Die Termine für die rechtzeitige Abgabe finden Sie unter Modul 6 Termine im internen Bereich.
  • Darf das Modul 6 für Famulaturen genutzt werden?
    (25.11.2005)
    Nein, da Famulaturen nur in unterrichtsfreien Zeiten abzuleisten sind.(§ 7 Abs. 4 der Approbationsordnung für Ärzte). Modul 6 ist ein Teil der Regelstudienzeit.
  • Was ist Modul 6?
    (25.11.2005)
    Das Modul 6 / Projektsemester (s. §8, Abs. 5 der aktuellen Studierordnung) ist ein Teil der Regelstudienzeit im Zweiten Studienabschnitt des Faches Humanmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Es ist vorgesehen als Teil der Regelstudienzeit, eine Pflichtveranstaltung und für wissenschaftliches Arbeiten oder für ein Auslandsstudium zu nutzen. Es ist daher kein Freisemester.
  • Wie hoch ist der Stundenaufwand im Modul 6?
    (25.11.2005)
    Der Student soll mindestens 20 Wochenstunden für seine wiss. Arbeit aufwenden und dies muss im Antrag und Abschlussbericht bestätigt werden.
  • Kann Modul 6 im Ausland absolviert werden?
    (25.11.2005)
    Das Auslandsstudium ist nur an einer der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität gleichwertigen ausländischen Einrichtung, die vom Studiendekan genehmigt wurde, möglich. Dem Antrag ist mindestens eine vorläufige Gasthörerbescheinigung der ausländischen Einrichtung sowie ein halbseitiger Bericht des Betreuers beizufügen. Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der ausländischen Einrichtung ist durch diese mit einer ausgestellten Bestätigung nachzuweisen.
  • Wann kann Modul 6 in Anspruch genommen werden?
    (25.11.2005)
    Modul 6 darf erst nach erfolgreich abgeschlossenem Modul 1 absolviert werden. Der erfolgreiche Abschluss des Modul 1 muss auch im Antrag bestätigt werden. Wenn im Nachhinein, also nach der Genehmigung des Antrages festgestellt wird, dass das Modul 1 nicht erfolgreich absolviert worden ist, kann dieses Semester nicht als Modul 6 gewertet werden. Sie werden dann in ein Freisemester eingeteilt und müssen nochmals, nach erfolgreichem Bestehen des Modul 1, die Antragsunterlagen im Dekanat abgeben. Bitte denken Sie, dass unter falschen Angaben über das Modul 1, ein Semsterverlust eintreten kann.
  • Wie beantrage ich Modul 6?
    (10.01.2005)
    Unter Modul 6 / Antrag und Einteilung im internen Bereich finden Sie den Antrag sowie die Bestätigung des Betreuers. Den Antrag müssen Sie per Hand ausfüllen und unterschreiben. Die Bestätigung des Betreuers muss der Betreuer ausfüllen und diese auf einem offiziellen Briefpapier ausdrucken. Diese Unterlagen müssen dann nur noch im Dekanat abgegeben werden. Wird die wissenschaftliche Arbeit vom Modul 6 an einer anderen Universität in einem anderem Bundesland oder an der Technischen Universität München absolviert, so muss dem Antrag ein halbseitiger Kurzbericht des Betreuers beigefügt werden. In diesem halbseitigen Bericht muss der Betreuer die wissenschaftliche Arbeit detailliert beschreiben. Falls Modul 6 in einem Auslandsstudium absolviert wird, ist dem Antrag ein halbseitiger Kurzbericht des Betreuers sowie eine vorläufige Gasthörerbescheinigung beizufügen.
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