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Studienbeiträge

  • Werden von der Studentenkanzlei extra Studienbeiträge in der Regelstudienzeit erhoben?
    (05.10.2006)
    Wenn Sie Ihre Studium in der Regelstudienzeit absolvieren, dann gelten die in der Studentenkanzlei vorgeschriebenen Regelungen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei der Studentenkanzlei (Sachgebiet 5, Tel. 2180-7891).

    Falls Sie ihre Studienzeit verlängern möchten, bitte informieren Sie sich auch hier bei der Studentenkanzlei, ob Studienbeiträge dadurch entstehen oder ob sie eine Befreiung der Studienbeiträge beantragen können.
  • Wer ist für die Umsetzung der Studienbeiträge zuständig?
    (04.10.2006)
    Die Studentenkanzlei (Sachgebiet 5, Tel. 2180-7891) ist für die Umsetzung der Studienbeiträge zuständig.
  • Wie erhalte ich die Bescheinigung des Studiendekanates der Medizinischen Fakultät über Beginn und Ende des PJ, die ich benötige für den Befreiungsantrag der Studienbeiträge während des PJ?
    (04.10.2006)
    Alle Studierende, die das PJ im August 2005, Februar 2006 und August 2006 anfangen haben, können die "vorläufigen-/ endgültigen Einteilungsschreiben" die bereits zum PJ-Beginn per E-mail zugesandt wurden, bei der Studentenkanzlei einreichen.

    Alle Studierenden, die das PJ ab Februar 2007 angefangen, werden diese Datei als pdf-Format unter Online Bestätigungen, nach der Einteilung in ihren internen MyMecuM Bereich finden. Für die Durchführung und Umsetzung der Studienbeiträge ist ausschließlich die Studentenkanzlei zuständig.

    Ca. 3 Wochen nach dem PJ-Anmeldeschluss werden Sie in Ihrem internen MyMeCuM Bereich ein "vorläufiges-/ endgültiges Einteilungsschreiben" (pdf-Format) finden. Dieses können sie ausdrucken und als Bescheinigung bei der Studentenkanzlei einreichen. Wenn die vollständige PJ-Zulassung durchgeführt ist, wird diese ?vorläufige PJ-Einteilung" durch die ?endgültige PJ-Einteilung" automatisch ersetzt. Dies kann bei Studierenden zu unterschiedlichen Zeitpunkten passieren, da es mit der erfolgreichen Absolvierung aller Prüfungen, die für die PJ-Zulassung notwendig sind, zusammenhängt. Dieses "endgültige Einteilungsschreiben" gilt auch für den Befreiungsantrag bei der Studentenkanzlei. Bitte beachten Sie auch den Link der Studentenkanzlei für wichtige Informationen betreffend Studiengebühren.
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