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Wahlfach

  • Kann man das Wahlfach im 1. Studienabschnitt durch früher erworbene Studienleistungen anerkennen lassen?
    (09.02.2005)
    Studierende, die sich Studienleistungen aus früheren Studiengängen als Wahlfach für den 1. Studienabschnitt Humanmedizin anerkennen lassen wollen, müssen sich zunächst vom Studiendekan die Äquivalenz der früheren Studienleistungen bestätigen lassen. Hierzu genügt ein formloser schriftlicher Antrag an das Studiendekanat. Dem Antrag müssen Kopien der Abschlußzeugnisse, Leistungsnachweise, etc. beigefügt sein. Außerdem soll der Antrag eine Angabe zum Stundenumfang der Lehrveranstaltung, in der der Leistungsnachweis erworben wurde, enthalten. Bitte auch die E-Mail-Adresse angeben, damit wir die Betreffenden verständigen können, ob und wann sie ihre Äquivalenzbestätigung abholen können. Nach Bestätigung der Äquivalenz erfolgt dann die Anerkennung der Studienleistung durch das Landesprüfungsamt (Maximilianstraße 39).
  • Wird das Wahlfach im 1. Studienabschnitt benotet?
    (13.01.2005)
    Gemäß § 2 Abs. 8  ÄAppO ist bis zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ein Wahlfach abzuleisten. Die Leistungen im Wahlfach werden benotet. Die Note wird in das Zeugnis nach dem Muster der Anlagen 11 und 12 zu dieser Verordnung aufgenommen.
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