PJ-Bewerbung - Studierende LMU (Neue ÄAppO)

PJ-Harvard Auswahlverfahren

Informationen zum Harvard-Auswahlverfahren finden Sie auf folgender Homepage:

 

LMU - HMI Allianz

 

PJ Anmeldung für Studierende der LMU nach neuer ÄAppO

Für MeCuM Studierende (neue ÄAppO) der LMU befindet sich der Bewerbungsbogen in der My-MeCuM Ebene (nach Login).

Alle MeCuM-Studierenden haben über die Campus-Kennung einen Zugang zum internen Bereich des Internetauftritts www.mecum-online.de und können sich demnach über das "Login" dort für das PJ bewerben.

Ein Online-Bewerbungsbogen erwartet Sie dort, mit dem Sie Schritt für Schritt durch die Bewerbungsprozedur geführt werden. Am Ende der Online-Anmeldung erhalten auch die MeCuM-Studierenden die Möglichkeit all Ihre getätigten Eingaben in einem PDF zu speichern und davon einen Ausdruck zu machen. Dieser Ausdruck muss dann zur jeweiligen Bewerbungsfrist unterschrieben zum Dekanat geschickt werden.

Die Bewerbung erfolgt elektronisch und die von Ihnen zuletzt abgeschickte Version ist verbindlich. Falls Sie innerhalb des Anmeldezeitraumes Änderungen vornehmen möchten, schicken Sie bitte eine E-mail an praktisches-jahr@mecum-online.de mit der Bitte um Löschung der Anmeldung und erneute Freischaltung. Dadurch gehen keine Online-Empfehlungsschreiben verloren. Danach, müssen Sie den gesamten Anmeldebogen erneut ausfüllen und abschicken. Die genauen Zulassungskriterien finden Sie unter Zulassungsvoraussetzungen.

Falls Sie sich für ein externes Tertial bewerben, aber vor dem Anmeldeschluss keine Zusage erhalten haben, können Sie in der PJ-Onlineanmeldung entweder:

  • LMU Präferenzen angeben und damit verpflichten Sie sich, dass Tertial an der LMU zu absolvieren Wenn Sie LMU angegeben haben uns Sie erhalten nach der Verteilung eine Zusage von einer externen Einrichtung, ist die Einteilung nicht mehr rückgängig zu machen.
  • Externe Angaben angeben. Wenn Sie extern angeben, dann halten Sie alle Möglichkeiten, ein Tertial extern zu absolvieren, offen. Im Fall, dass es nicht zustande kommen sollte, melden Sie sich sofort per E-mail an das Dekanat. Es wird Ihnen dann eine PJ-Platz an der LMU zugeteilt. Natürlich ist die Auswahl der möglichen Plätze geringer, da die vorläufige PJ-Einteilung bereits stattgefunden hat. Diese Einteilung ist dann verpflichtend und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Anmerkungen:

  • Sie können pro Fach 3 örtliche Präferenzen angeben. Es ist von Vorteil für Sie, wenn sie alle 3 Präferenzen pro Fach angeben. Es unterstützt das Dekanat und erhöht die Möglichkeit, dass Sie nach Ihren Wünschen eingeteilt werden. Je nach Verfügbarkeit der PJ-Plätze können Sie dann gemäß der angegebenen Priorität verteilt werden, sei es nach ihrem ersten, zweiten oder dritten Wunsch. Bei nicht Angabe der zweiten bzw. dritten Priorität werden Sie zu sonstigen freien PJ-Plätzen zugeteilt und müssen dann diese zugewiesene Einteilung akzeptieren.
  • Die von Ihnen angegebenen örtlichen Präferenzen sind nicht an Tertial-Termine gebunden (Ausnahme externe Tertiale). Durch die damit verbundene Möglichkeit für das Dekanat die Reihenfolge der Tertiale zu ändern, gibt es bei der PJ-Verteilung eine enorm größere Flexibilität, möglichst vielen der von Ihnen gewünschten Erst-Präferenzen nachkommen zu können.
  • Bitte beachten Sie unter Grundlagen die Regelungen betreffend der Empfehlungsschreiben.
  • Externe Tertiale, die Sie bereits organisiert haben, bzw. dabei sind zur organisieren, müssen auch angegeben werden. Zu den externen Tertialen müssen Sie das Anfangsdatum sowie das Enddatum des Tertiales angegeben, sodass das Dekanat diese PJ Plätze anderen Studierenden zur Verfügung stellen kann.
  • Wenn Sie LMU Plätze angeben und daher an der LMU verteilt werden, sind Sie verpflichtet, die zu Ihnen zugeteilten PJ-Pätze anzutreten. Wer unentschuldigt fernbleibt, wird vom Dekanat aus dem PJ herausgenommen.
  • ALLE PJ Bewerber / innen müssen die dort am Ende erhältliche Bestätigung ausdrucken, unterschreiben und an das Dekanat zurückschicken.  Ohne die unterschriebene Bestätigung wird der / die Bewerber / in keine Zulassung zum Praktischen Jahr erhalten.
  • Nachdem der Bewerbungsbogen ausgefüllt und an das Dekanat geschickt worden ist, erhalten Sie eine Bestätigung der angegebenen Wünsche. MeCuM Studierende (neue ÄAppO) an der LMU finden die Bestätigung in Ihrer persönlichen My-MeCuM Ebene (nach dem Login).
  • Nach der vorläufige Einteilung können Tauschwünsche noch berücksichtigt werden - dies jedoch nur bis zur letzten Woche vor Beginn eines Tertiales (s. §8 der PJ Satzung). Die Studierenden können nur ein Tertial im gleichen Fach tauschen, allerdings muss dieser Tausch vom Studiendekan genehmigt werden und dementsprechend gut begründet sein.
  • Die vorläufige Einteilung erfolgt ca. 3 Wochen nach Anmeldeschluss und ist in Ihrem internen MyMeCuM Bereich zu finden. Es ist vorläufig, da das Semester noch nicht zu Ende ist und die Prüfungen bzw. Nach- und Wiederholungsprüfungen für eine vollständige PJ-Zulassung noch ausstehen. Diese Ergebnisse werden vom Dekanat geprüft und genehmigt. Nach erfolgreicher Absolvierung aller Prüfungen wird die vorläufige Einteilung in eine endgültige Einteilung umgewandelt.
  • Die endgültige Einteilung heißt, dass alle Prüfungen bestanden sind und eine vollständige PJ-Zulassung vorliegt.
  • Die PJ-Zulassung ist eine Auflistung aller Leistungen, die Sie benötigen, um das PJ beginnen zu dürfen.
  • Nach der vorläufigen sowie endgültigen Einteilung wird eine pdf Datei in Ihrem persönlichen MyMeCuM Bereich zur Verfügung gestellt. Diese Datei (vorläufig oder endgültig) können Sie ausdrucken und bei der Studentenkanzlei für den Antrag auf Befreiung der Studiengebühren während dem PJ einreichen.

MeCuM-Studierende, die für das Harvard-PJ-Programm ausgewählt worden sind, sollten sich nicht per Online-Anmeldung für das PJ anmelden. Der Harvard PJ-Beauftragte wird sich in Vereinbarung mit dem Prüfungsamt und dem Dekanat über die Einteilung informieren. Das Dekanat wird anschließend die Einteilung in die MeCuM-Datenbank übernehmen.

 

Berufshaftpflichtversicherung ab 01.10.2010
Bitte beachten Sie, dass die Änderung der Rechtslage des Bayerischen Hochschulgesetztes vom 23.05.06 Auswirkungen auf die Berufshaftpflichtversicherung hat. Mit Wirkung zum 01.102010 ist es für Studierende nicht mehr verpflichtend vor Beginn des Studiums eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Das Dekanat der Medizinischen Fakultät empfiehlt Ihnen jedoch ausdrücklich sich gegen das Risiko für durch Sie verursachte Personen- und Sachschäden zu versichern. Die Universität haftet nicht für entsprechende Schäden.

 

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