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PJ-Bewerbung - Extern Studierende nach neuer ÄAppO

Alle externen Studierenden, die nicht an der LMU immatrikuliert sind, können den Bewerbungsbogen hier ausfüllen, abspeichern und ausdrucken. Dieser Ausdruck muss dann zur jeweiligen Bewerbungsfrist unterschrieben zum Dekanat geschickt werden. Änderungen können Sie innerhalb des Anmeldezeitraums unterschrieben einreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Studentenkanzlei für die Immatrikulation zuständig ist.


Regelungen für externe Studierende nach der neuen ÄAppO

  • Nach erfolgreichem Abschluss des klinischen Abschnitts an Ihrer Universität müssen dem Dekanat folgende Unterlagen vorgelegt werden:
    • PJ-Zulassungsbescheid ihrer Universität
    • alle Leistungsnachweise des klinischen Studienabschnittes nach § 27 Abs. 1 ÄAppO
    • Zeugnis des ersten Abschnittes der ärztlichen Prüfung (Physikum)
    • 4-monatige Famulatur
    • Studienbuch
    • Immatrikulationsbescheinigung mit der Angabe der Fachsemester
  • Wenn Sie im 10. Fachsemester studieren, kommt es zu Zeitverzögerungen bei der Zulassung zum PJ an der LMU. Es gibt für Studierende bis einschließlich des 10. Fachsemesters Zulassungsbeschränkungen die beachtet werden müssen. Durch die Tatsache, dass Sie sich erst nach Vorlage des amtlichen Nachweises hier zum PJ anmelden können, den Sie nach erfolgreichem Abschluss des 2.Studienabschnittes erhalten, können Sie an der LMU nur den nächstmöglichen Immatrikulationstermin wahrnehmen. Damit erhalten Sie die Zulassung erst zum nächstmöglichen PJ-Beginn, d.h. wer im August seinen klinischen Abschnitt absolviert, kann sich entweder zum PJ-Beginn im August bewerben, muss allerdings ein Pausetertial als erstes Tertial angeben, damit Sie sich vorher immatrikulieren können.Wenn Sie sich für ein Pausetertial entscheiden, dann informieren Sie sich bitte bei der Studentenkanzlei über mögliche Studiengebühren. Die andere Möglichkeit ist, dass Sie sich an der LMU für den darauffolgenden PJ-Beginn bewerben. Bitte beachten Sie auch die Tertialtermine und Anmeldezeiträume unter Termine.
  • Die Studentenkanzlei ist für die Immatrikulation zuständig, bitte beachten Sie die Einschreibungstermine. Sie können sich nur immatrikulieren, wenn Sie einen vollständigen PJ-Zulassungsbescheid Ihrer Universität sowie Ihrer Immatrikulationsbescheinigung mit Fachsemester Angaben, beim Dekanat eingereicht und Sie vom Dekanat der LMU eine PJ-Zulassungsbestätigung erhalten haben. Wenn Sie diese Unterlagen nicht rechtzeitig zu den Einschreibungsterminen der Studentenkanzlei einreichen können, dann müssen Sie ein Pausetertial wählen oder sich für den nächstmöglichen PJ-Beginn anmelden. Kein vorläufiger Zulassungsbescheid wird angenommen.
  • Eine Kopie Ihrer Immatrikulationsbescheinigung an der LMU muss vor Beginn Ihres ersten Tertiales im Dekanat eingereicht werden.
Berufshaftpflichtversicherung ab 01.10.2010
Bitte beachten Sie, dass die Änderung der Rechtslage des Bayerischen Hochschulgesetztes vom 23.05.06 Auswirkungen auf die Berufshaftpflichtversicherung hat. Mit Wirkung zum 01.102010 ist es für Studierende nicht mehr verpflichtend vor Beginn des Studiums eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Das Dekanat der Medizinischen Fakultät empfiehlt Ihnen jedoch ausdrücklich sich gegen das Risiko für durch Sie verursachte Personen- und Sachschäden zu versichern. Die Universität haftet nicht für entsprechende Schäden.

 

Die Anmeldefrist für das PJ zum August 2012 ist vom 12. MÄRZ bis 29. JUNI 2012 um 12:00 Uhr.

Die Termine zur PJ-Bewerbung sehen Sie unter Termine.

Pdf-Datei 12 KByte PJ-Bewerbungsschritte für externe Studierende nach neuer ÄAppO 14.03.2011

Anmerkungen:

  • Als externe/r Bewerber/in bzw. sind Sie verpflichtet für alle 3 Tertiale an der LMU immatrikuliert zu sein. (§1 Abs.4 Satz 3 der PJ Satzung).
  • Sie müssen diese Bestätigung ausdrucken, unterschreiben und an das Dekanat zurückschicken.  Ohne die unterschriebene Bestätigung werden Sie keine Zulassung zum Praktischen Jahr erhalten.
  • Nachdem Sie den Bewerbungsbogen ausgefüllt haben und dieser an das Dekanat geschickt wurde, erhalten Sie eine Bestätigung per Email.
  • Nachdem einmaligen Abschicken des Bewerbungsbogens können Tauschwünsche noch berücksichtigt werden - dies jedoch nur bis zur letzten Woche vor Beginn eines Tertiales (s. §8 der PJ Satzung). Sie können nur ein Tertial im gleichen Fach tauschen.
  • Die vorläufige Einteilung erfolgt ca. 3 Wochen nach Anmeldeschluss und wird Ihnen per E-mail zugesandt. Es ist eine vorläufig Einteilung, solang nicht alle erbrachten Scheine (s. § 27 der ÄAppO) und eine Kopie Ihrer Immatrikulationsbescheinigung der LMU im Dekanat vorhanden sind.
  • Sobald alle o.g. Unterlagen vollständig im Dekanat eingereicht wurden, erhalten Sie Ihre endgültige Einteilung. Diese wird Ihnen ebenfalls per Email zugesandt.
  • Die vorläufige sowie die endgültige Einteilung können Sie ausdrucken und in der Studentenkanzlei, für den Antrag auf Befreiung der Studiengebühren während des PJ, einreichen.
   
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