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PJ-Grundlagen

1. Das Praktische Jahr

Das MeCuMLMU-Konzept sieht vor, für die Ausbildung der Studierenden im Praktischen Jahr ein Rahmencurriculum vorzugeben. Dadurch soll u.a. sicher gestellt werden, daß die Studierenden in angemessener Weise auf den 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vorbereitet werden.

Im Zentrum steht dabei die eigenverantwortliche Betreuung von Patienten durch einzelne Studierende unter Anleitung des Lehrpersonals. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Studierenden nach erfolgreicher Absolvierung der ersten 5 Studienjahre hinreichend ausgebildet sind, um eine solche Verantwortung übernehmen zu können. 

Das Praktische Jahr für Studenten der neuen Approbationsordnung beginnt jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Februar und August.
Pdf-Datei 343 KByte PJ Satzung vom 23.01.2006 24.07.2007
Pdf-Datei 172 KByte 1. PJ Änderungssatzung vom 27.02.2007 24.07.2007
Pdf-Datei 106 KByte 2. PJ Änderungssatzung vom 25.09.2009 19.10.2009
Pdf-Datei 94 KByte 3. PJ Änderungssatzung vom 26.07.2010 26.08.2010
Pdf-Datei 47 KByte Leistungsbeurteilung PJ-Studierende 18.10.2010
Pdf-Datei 46 KByte Kompetenzbeurteilung PJ-Studierende 18.10.2010
Pdf-Datei 158 KByte PJ-Verfahrensregeln 10.12.2010
Pdf-Datei 199 KByte PJ-Innere Medizin, Tätigkeitskatalog 10.12.2010
Pdf-Datei 204 KByte PJ-Allgemeine Chirurgie, Tätigkeitskatalog 10.12.2010
Pdf-Datei 44 KByte PJ-Wahlfach Allgemeinmedizin, Tätigkeitskatalog 24.07.2007

2. PJ - Einteilung

Für Studierende der LMU nach neuer ÄAppO gilt, dass sie sich nicht direkt bei den Universitäts-Kliniken bzw. Lehrkrankenhäusern sowie Lehrpraxen bewerben können. Die Bewerbung und Verteilung der PJ-Plätze erfolgt ausschließlich über das Studiendekanat und ist verbindlich.  Studierende können aber Empfehlungsschreiben von den Universitätskliniken bzw. Lehrkrankenhäusern sowie Lehrpraxen erbitten (s. Regelungen Empfehlungsschreiben unten).

Für Studierende an der LMU kann das PJ vollständig im Ausland abgeleistet werden.  Für die Anerkennung ist das Medizinische Prüfungsamt zuständig.

Folgendes muss bis zum ersten Tag des ersten Tertiales entweder zum Beginn Februar oder August (s. ÄAppO Änderung §3 Abs. 1 Satz 1) für Ihre PJ-Einteilung vorliegen. Das Pausetertial darf nicht für das Absolvieren von fehlenden PJ-Zulassungsunterlagen verwendet werden:
  • Erfüllung der Zulassungskriterien zum Praktischen Jahr
  • Das rechtzeitige Einreichen (Anmeldeschluss) von allen notwendigen Unterlagen an das Dekanat (z.b. Bestätigung der 4- monatigen Famulatur [Famulaturen müssen bereits im Voraus von dem Prüfungsamt anerkannt werden, beachten Sie die dabei die Antragsfrist des Prüfungsamtes] / Bestätigung des Physikums / Äquivalenzbescheinigungen / Leistungsnachweise die Sie nicht im Rahmen von MeCuM an der LMU absolviert haben / Empfehlungsschreiben (werden während des Anmeldezeitraumes direkt von den Kliniken, Lehrkrankenhäusern und Lehrpraxen online an das Dekanat gemeldet-kein Papierformat)/ Härtefallnachweis / genehmigte Abwesenheitsbescheinigung usw.,) in schriftlicher Form, d.h. Bestätigungen im Original oder in beglaubigter Kopie (per Post, keine E-mail). Sie müssen keine MeCuM Leistungsnachweise einreichen.
  • Das rechtzeitige Abschicken der PJ-Onlineanmeldung (mit oder ohne Pausetertial).
  • Die von Ihnen angegebenen örtliche Präferenzen sind nicht an die Tertial-Termine gebunden (Ausnahme externe Tertiale). Durch die damit verbundene Möglichkeit für das Dekanat die Reihenfolge der Tertiale zu ändern, gibt es bei der PJ-Verteilung eine enorm größere Flexibilität, möglichst Vielen der von Ihnen gewünschten Erst-Präferenzen nachkommen zu können.

 

Berufshaftpflichtversicherung ab 01.10.2010:
Bitte beachten Sie, dass die Änderung der Rechtslage des Bayerischen Hochschulgesetztes vom 23.05.06 Auswirkungen auf die Berufshaftpflichtversicherung hat. Mit Wirkung zum 01.10.2010 ist es für Studierende nicht mehr verpflichtend vor Beginn des Studiums eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Das Dekanat der Medizinischen Fakultät empfiehlt Ihnen jedoch ausdrücklich sich gegen das Risiko für durch Sie verursachte Personen- und Sachschäden zu versichern. Die Universität haftet nicht für entsprechende Schäden.

 

Folgende Regelungen sind bei den Online-Empfehlungsschreiben zu beachten:
  • Ausschließlich für die erste angemeldete örtliche Präferenz kann ein Online-Empfehlungsschreiben gemeldet werden.
  • Die Entscheidung, ob ein Online-Empfehlungsschreiben gemeldet wird, liegt ausschließlich in der Verantwortung der Universitätskliniken bzw. Lehrkrankenhäusern sowie Lehrpraxen.
  • Bitte beachten Sie, dass die Online-Empfehlungsschreiben vor Ende des Anmeldeschlusses gemeldet sein müssen.
  • Die Online-Empfehlungsschreiben sind nicht Tertialbezogen, sondern PJ-Zeitraum bezogen (d. h. PJ-Beginn im Februar oder August) und gelten für alle möglichen Tertiale innerhalb des PJ-Zeitraumes, inklusive des Pausetertiales.
  • Die Vergabe eines Online-Empfehlungsschreibens ist keine definitive Einteilung, es erhöht aber Ihre Chance dort eingeteilt zu werden.
  • Die Online-Empfehlungsschreiben spiegeln nicht die Anzahl der tatsächlichen Plätze wieder. Sollte kein Empfehlungsschreiben mehr zur Verfügung stehen, können Sie den gewünschten Platz auch ohne Empfehlungsschreiben in dem PJ-Bewerbungsbogen als 1. Priorität angeben.

 

Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Online-Empfehlungsschreiben, wird nach Berücksichtigung folgender Vorschriften festgelegt:
  • Das Dekanat ist verpflichtet ein Kontingent von PJ-Plätzen für die Vergabe von Härtefällen frei zu halten.
  • Das Dekanat ist verpflichtet Studierenden die Möglichkeit zu geben sich für alle zur Verfügung stehenden Fach-Anbieter-Kombinationen zu bewerben (d.h. erste Priorität im PJ-Anmeldebogen). Auch wenn Sie kein Online-Empfehlungsschreiben erhalten, können sie sich trotzdem für das gewünschte Fach beim gewünschten PJ-Platzanbieter bewerben. Bei der Vergabe der Plätze werden Härtefälle und Empfehlungsschreiben zwar bevorzugt behandelt, die verbleibenden freien Plätze werden an Studierende ohne Empfehlungsschreiben vergeben.
  • Da das PJ zweimal im Jahr startet (Februar und August) kommt es zu zeitlichen Überschneidungen der Tertiale. Aus diesem Grund kann nicht die gesamte Anzahl der PJ-Plätze bei einer PJ-Anmeldung vergeben werden. Einige Plätze sind bereits durch Studierende aus dem vorherigen PJ belegt und es müssen Plätze für die Studierende des nachfolgenden PJ freigehalten werden.
  • Das Dekanat ist verpflichtet, dass PJ für alle Studierenden die das zweite Staatsexamen nach der alten ÄAppO bestanden haben, anzubieten. Das PJ nach der alten ÄAppO beginnt immer im April und Oktober und dafür muss ein Kontingent von PJ-Plätzen zur Verfügung stehen, bzw. die PJ-Plätze sind bereits im Voraus durch Studierenden der alten ÄAppO in Anspruch genommen worden.
  • Einige PJ-Plätze sind bereits durch Studierenden, die Ihr PJ mit einem Pause-Tertial starten, im Voraus belegt.
  • Ein Online-Empfehlungsschreiben erhöht erheblich die Chancen die gewünschte Einteilung zu erhalten. Um die Effektivität der Online-Empfehlungsschreiben zu bewahren, muss es eine begrenzte Anzahl dafür geben.

Obwohl alle Online-Empfehlungsschreiben bereits vergeben sind, können Sie selbstverständlich den von Ihnen gewünschten Ort und das Fach als 1. Priorität ohne Online-Empfehlungsschreiben angeben. Die Online-Empfehlungsschreiben spiegeln nicht die Anzahl der tatsächlichen Plätze wieder, sodass auch noch Plätze zur Verfügung stehen, obwohl die Online Empfehlungsschreiben bereits vergeben sind.


Folgende Schritte sind bei dem Online-Empfehlungsschreiben in Verbindung mit der Online PJ-Anmeldung zu beachten:

  • Die Online-Empfehlungsschreiben müssen vor Ihrer PJ-Onlineanmeldung im System erfasst worden sein.
  • Das Ausstellen der Empfehlungsschreiben erfolgt durch die Online-Ansprechpartner der jeweiligen Kliniken, Lehrkrankenhäuser und Lehrpraxen vor Ort.
  • Pro Fach (Innere Medizin, Chirurgie und Wahlfach) können Sie nur ein Empfehlungsschreiben beantragen.
  • Im internen My-MeCuM PJ-Bereich  können Sie alle erfassten Online-Empfehlungsschreiben sehen.
  • Vor Ihrer Online PJ-Anmeldung sind die Empfehlungsschreiben als Reservierung zu betrachten und können daher jederzeit durch Sie und den PJ-Platzanbeiter online gelöscht werden. Erst durch das Speichern Ihrer Anmeldung werden die Empfehlungsschreiben in den Status: "in Anspruch genommenes Empfehlungsschreiben" geändert. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Löschen des Empfehlungsschreibens nicht mehr möglich.
  • Bei Ihrer Online  PJ-Anmeldung werden alle Ihre Empfehlungsschreiben automatisch als erste Priorität unveränderlich in Ihrem Anmeldebogen eingetragen, d.h vorhandene Empfehlungsschreiben werden automatisch als Wünsche 1. Priorität behandelt. Soll ein Empfehlungsschreiben nicht in Anspruch genommen werden oder Sie wollen eine andere Einrichtung als erst Priorität wählen, müssen Sie das entsprechende Empfehlungsschreiben vor dem Ausfüllen Ihrer Anmeldung löschen. Einfach auf das "Lösch-Icon (Mülleimer)"  klicken und das Löschen Ihres Empfehlungsschreibens bestätigen. Der Online-Ansprechpartner der Ihnen das Empfehlungsschreiben ausgestellt hat wird dann automatisch durch das System über das Löschen Ihres Empfehlungsschreibens informiert und kann das Empfehlungsschreiben für einen anderen Studierenden ausstellen.

Zusammenfassend:
Bitte stellen Sie vor Ihrer Online-Anmeldung sicher, dass alle Ihre Empfehlungsschreiben, die Sie in Anspruch nehmen wollen, im System erfasst sind. Setzen Sie sich ggf. mit den Online-Abwicklern der entsprechenden Klinik, Lehrkrankenhauses oder Lehrpraxis (PJ-Platzanbieter) in Verbindung und bitten Sie diesen, Ihr Empfehlungsschreiben online zu erfassen. Empfehlungsschreiben, die Sie nicht in Anspruch nehmen wollen, müssen ebenso vor der Online-Anmeldung gelöscht werden.

Zuerst findet eine vorbehaltliche Einteilung statt, alle beteiligten Studierenden, Universitätskliniken, Lehrkrankenhäusern sowie Lehrpraxen der LMU werden schriftlich vom Dekanat informiert. Nach der ersten Woche des ersten Tertiales wird die Einteilung endgültig.
Pdf-Datei 13 KByte Auflistung der PJ-Wahlfächer 24.07.2007

Innerhalb der ersten Woche des ersten Tertials sind folgende Punkte zu beachten:
  • Pünktliches Antreten zum eingeteilten Tertial.
  • Nichtantreten des Tertiales gilt nur mit genehmigter Abwesenheitsbescheinigung (schriftliche Genehmigung des betroffenen Lehrkrankenhauses oder der Klinik der LMU).
  • Einreichen aller notwendigen zusätzlichen Unterlagen z.B. genehmigte Abwesenheitsbescheinigung usw.
Innerhalb der ersten Woche des zweiten und dritten Tertials sind folgende Punkte zu beachten:
  • Pünktliches Antreten zum eingeteilten Tertial.
  • Nichtantreten des Studierenden zum eingeteilten Tertial nur mit genehmigter Abwesenheitsbescheinigung (schriftliche Genehmigung des betroffenen Lehrkrankenhauses oder der Klinik der LMU).

Das Dekanat kann Studierende, welche vorbehaltlich eingeteilt sind, auch aus dem PJ herausnehmen.

Bitte beachten Sie folgende Punkte:
  • Wer unentschuldigt nicht zum PJ ernscheint wird automatisch vom Dekanat aus dem PJ herausgenommen.
  • Wer eine vorbehaltliche Einteilung erhalten hat, aber die noch ausstehenden Prüfungen nicht bestanden hat, wird vom Dekanat aus dem PJ herausgenommen.
  • Wer eine vorbehaltliche Einteilung erhalten hat, aber die noch ausstehenden Leistungsnachweise nicht rechtzeitig im Dekanat einreicht, wird vom Dekanat aus dem PJ herausgenommen.
Wer aus dem PJ herausgenommen wurde, wird automatisch zum nächstmöglichen PJ-Bewerbungszeitraum wieder freigeschalten.


3. Externe Bewerber müssen folgende Punkte zusätzlich beachten:

  • Bei der Bewerbung um einen PJ-Platz an der LMU kann das Dekanat der Medizinischen Fakultät die PJ-Bewerbung nur dann bearbeiten, wenn ein amtlicher Zulassungsbescheid (inkl. eine Kopie aller nach § 27 Abs. 1 ÄAppO erbrachten Leistungsnachweise, sowie Kopien des Physikums und die 4-monatige Famulatur), unterschrieben vom Studiendekan ihrer Universität vorliegt. Wenn dieser Nachweis vorhanden ist, wird das Dekanat die notwendige Bestätigung dieses PJ-Zulassungsbescheides verarbeiten, sodass Sie zum nächstmöglichen Immatrikulationstermin antreten können.
  • Wer nicht vollständig an der LMU immatrikuliert ist, darf das PJ nicht antreten. Nur mit einer gültigen Immatrikulation (ausgestellt bevor der erste Tag des ersten Tertiales) darf man das PJ an der LMU beginnen. Die Studentenkanzlei ist für die Immatrikulation zuständig. Eine Kopie des Immatrikulation der LMU muss vor Beginn des ersten Tertiales im Dekanat eingereicht werden.
  • Eine externe Bewerberin bzw. ein externer Bewerber ist verpflichtet für alle 3 Tertiale an der LMU immatrikuliert zu sein (s. §1 Abs.4 Satz 3 der PJ Satzung).
  • Wenn Sie zum 3. Studienabschnitt (PJ) an der LMU immatrikuliert sind, können Sie sich auch für Tertiale im Ausland anmelden.
  • Die Verwendung von Online-Empfehlungen steht Ihnen bei der PJ-Anmeldung leider nicht zur Verfügung. Sie müssen Ihre Angaben in das PJ-Anmeldeformular eintragen.
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