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Zulassungsvoraussetzungen

Zulassung zum PJ - MeCuM

Man muss die 30 vorgeschriebenen Leistungsnachweise (diese können Sie im unten aufgeführten PDF ersehen), sowie 4-monatige Famulatur (Famulaturen müssen bereits im Voraus vom Prüfungsamt anerkannt werden, beachten Sie die dabei die Antragsfrist des Prüfungsamtes) und das Physikum vor Beginn des ersten Tages der ersten Tertiales, entweder im Februar oder August (s. ÄAppO Änderung §3 Abs. 1. Satz 1) des Praktischen Jahres erfolgreich absolviert haben. Das Pausetertial darf nicht für die Absolvierung von fehlenden PJ-Zulassungsunterlagen verwendet werden. Außerdem müssen alle Studierenden dass Modul 6 absolviert haben. Ein Kurzbericht, genehmigt vom Studiendekan muss ebenfalls vorliegen. Nur die Studierenden, die das Physikum vor März 2004 absolviert haben, sind durch die Übergangsregelungen von dem Modul 6 entschuldigt.

 

Berufshaftpflichtversicherung ab 01.10.2010:

Bitte beachten Sie, dass die Änderung der Rechtslage des Bayerischen Hochschulgesetztes vom 23.05.06 Auswirkungen auf die Berufshaftpflichtversicherung hat. Mit Wirkung zum 01.102010 ist es für Studierende nicht mehr verpflichtend vor Beginn des Studiums eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Das Dekanat der Medizinischen Fakultät empfiehlt Ihnen jedoch ausdrücklich sich gegen das Risiko für durch Sie verursachte Personen- und Sachschäden zu versichern. Die Universität haftet nicht für entsprechende Schäden.

 

Leistungsnachweis Palliativmedizin ab PJ August 2013

Bitte beachten Sie, dass durch die gesetzliche Änderung des Gesetzes zur Regelung der Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom 30.07.2009 der Leistungsnachweis Palliativmedizin zum Sommersemester 2011 als neue Pflichtleistung absolviert werden muss. Studierende, die sich zum PJ-Beginn August 2013 bewerben, müssen diesen Leistungsnachweis somit vorweisen.

 

Innerhalb des Anmeldezeitraums muss folgendes eingereicht werden:

  • Nachweis des Physikums oder 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung (Original oder beglaubigter Kopie)
  • Nachweise über die 4 monatige Famulatur, Famulatur vom Prüfungsamt anerkannt, beachten Sie die dabei die Antragsfrist des Prüfungsamtes (Original oder beglaubigte Kopien)
  • Alle notwendigen Leistungsnachweise des klinischen Abschnittes, die Sie nicht im Rahmen von MeCuM an der LMU absolviert haben (Original oder beglaubigter Kopie)
  • Unterlagen zum Härtefallantrag, falls beantragt. Sollten Sie einen Härtefallantrag stellen, dann muß der Antrag spätestens eine Woche vor Anmeldeschluss eingereicht werden.
  • Schriftliche Genehmigungen der Universitäts-Kliniken, Lehrkrankenhäusern sowie Lehrpraxen an der LMU zur Abwesenheit, falls es zu Tertial-Überschneidungen kommt.
  • Ausgedruckte und unterschriebene PJ-Onlineanmeldung.
  • Die PJ-Onlineanmeldung muss vor Anmeldeschluss ebenfalls abgeschickt werden.
Nicht eingereicht werden müssen:
  • Alle MeCuM Leistungsnachweise
Vorläufige Einteilung, endgültige Einteilung und PJ-Zulassung:
  • Die vorläufige Einteilung erfolgt ca. 3 Wochen nach Anmeldeschluss und ist in Ihrem internen MyMeCuM Bereich zu finden. Es ist vorläufig, da das Semester noch nicht zu Ende ist und die Prüfungen bzw. Nach- und Wiederholungsprüfungen für eine vollständige PJ-Zulassung noch ausstehen. Diese Ergebnisse werden vom Dekanat geprüft und genehmigt. Nach erfolgreicher Absolvierung aller Prüfungen wird die vorläufige Einteilung in eine endgültige Einteilung umgewandelt.
  • Die endgültige Einteilung bedeutet, dass alle Prüfungen bestanden sind und eine vollständige PJ-Zulassung vorliegt.
  • Die PJ-Zulassung ist eine Auflistung alle Leistungen, die Sie benötigen, um das PJ beginnen zu dürfen.
  • Nach der vorläufigen sowie der endgültigen Einteilung wird eine pdf Datei in ihrem persönlichen MyMeCuM Bereich zur Verfügung gestellt. Diese Datei (vorläufig oder endgültig) können Sie ausdrucken und bei der Studentenkanzlei für den Antrag auf Befreiung der Studiengebühren während dem PJ einreichen. 
Pdf-Datei 23 KByte Leistungsnachweise: Auflistung zum 1. Abschnitt der ärztl. Prüfung, Praktisches Jahr, 2. Abschnitt der ärztl. Prüfung 23.07.2007

Zulassung zum PJ - Externe Bewerber nach neuer ÄAppO

Eingereicht werden muss:
  • Zulassungsbescheid zum PJ Ihrer Universität im Original oder eine beglaubigte Kopie, inklusive Angaben zum Bestehen vom Physikum und die 4-monatige Famulatur (Famulaturen müssen bereits im Voraus vom Prüfungsamt anerkannt werden).
  • Eine Kopie aller nach § 27 Abs. 1 ÄAppO erbrachten Leistungsnachweise.
  • Eine Kopie Ihrer Immatrikulationsbescheinigung an der LMU (muss vor Beginn Ihres ersten Tertiales im Dekanat eingereicht werden).
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