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Zulassungsvoraussetzungen

Zulassung zum PJ - MeCuM

Vor Beginn des ersten Tages des ersten Tertials des Praktischen Jahre, das im August 2013 (s. ÄAppO Änderung §3 Abs. 1 Satz 1) beginnt, muss folgendes gewährleistet sein:

Die 31 vorgeschriebenen Leistungsnachweise (diese können Sie im unten aufgeführten PDF ersehen), die 4-monatige Famulatur (Famulaturen müssen bereits im Voraus vom Prüfungsamt anerkannt werden, beachten Sie die dabei die Antragsfrist des Prüfungsamtes) sowie das Physikum müssen Sie erfolgreich absolviert haben. Darüber hinaus müssen alle Studierenden das Modul 6 absolviert haben. Ein Kurzbericht, genehmigt vom Studiendekan, muss ebenfalls vorliegen. Nur die Studierenden, die das Physikum vor März 2004 absolviert haben, sind durch die Übergangsregelungen von dem Modul 6 entschuldigt.

 

Berufshaftpflichtversicherung ab 01.10.2010:

Bitte beachten Sie, dass die Änderung der Rechtslage des Bayerischen Hochschulgesetztes vom 23.05.06 Auswirkungen auf die Berufshaftpflichtversicherung hat. Mit Wirkung zum 01.10.2010 ist es für Studierende nicht mehr verpflichtend, vor Beginn des Studiums eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Das Dekanat der Medizinischen Fakultät empfiehlt Ihnen jedoch ausdrücklich, sich gegen das Risiko für durch Sie verursachte Personen- und Sachschäden zu versichern. Die Universität haftet nicht für entsprechende Schäden.

 

Leistungsnachweis Palliativmedizin ab PJ August 2013

Bitte beachten Sie, dass durch die gesetzliche Änderung des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom 30.07.2009 der Leistungsnachweis Palliativmedizin zum Sommersemester 2011 als neue Pflichtleistung absolviert werden muss. Studierende, die sich zum PJ-Beginn August 2013 bewerben, müssen diesen Leistungsnachweis somit vorweisen.

Leistungsnachweis Q14 Schmerzmedizin zum Staatsexamen ab Oktober 2016

Anhand der ÄAppO Änderung vom 17.07.2012 müssen Sie auch ab Oktober 2016 den neuen Leistungsnachweis ?Q14 Schmerzmedizin? bei der Anmeldung zum 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vor dem Praktischen Jahr vorlegen:

§27 Abs. 1 Satz 5 neu Nr. 14 und folgender Satz wird angefügt:

"14. Schmerzmedizin"

 

"Der Leistungsnachweis nach Satz 5 Nummer 14 ist erstmals bei der Anmeldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung für den Prüfungstermin ab Oktober 2016 vorzulegen."

 

Innerhalb des Anmeldezeitraums muss folgendes eingereicht werden:

  • Nachweis des Physikums oder 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Nachweise über die 4 monatige Famulatur, die vom Prüfungsamt anerkannt sein muss, beachten Sie die dabei die Antragsfrist des Prüfungsamtes (Original oder beglaubigte Kopien)
  • Alle notwendigen Leistungsnachweise des klinischen Abschnittes, die Sie nicht im Rahmen von MeCuM an der LMU absolviert haben (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Unterlagen zum Härtefallantrag, falls beantragt. Sollten Sie einen Härtefallantrag stellen, dann muß der Antrag spätestens eine Woche vor Anmeldeschluss eingereicht werden.
  • Schriftliche Genehmigungen der Universitäts-Kliniken, Lehrkrankenhäuser sowie Lehrpraxen an der LMU zur Abwesenheit, falls es zu Tertial-Überschneidungen kommt.
  • Ausgedruckte und unterschriebene PJ-Onlineanmeldung.
  • Die PJ-Onlineanmeldung muss vor Anmeldeschluss ebenfalls abgeschickt werden.
Nicht eingereicht werden müssen:
  • Alle MeCuM Leistungsnachweise

 

Vorläufige Einteilung, endgültige Einteilung und PJ-Zulassungs-Regelung für das PJ im August 2013:

 

Folgendes muss bis zum ersten Tag des ersten Tertiales entweder zum Beginn im August für Ihre PJ-Einteilung vorliegen. Das Pausetertial darf nicht für die Absolvierung von fehlenden PJ-Zulassungsunterlagen verwendet werden:

  • Erfüllung der Zulassungskriterien zum Praktischen Jahr
  • Das rechtzeitige Einreichen (Anmeldeschluss) von allen notwendigen Unterlagen an das Dekanat (z.b. Bestätigung der 4- monatigen Famulatur [Famulaturen müssen bereits im Voraus vom Prüfungsamt anerkannt werden, beachten Sie die dabei die Antragsfrist des Prüfungsamtes] / Bestätigung des Physikums / Äquivalenzbescheinigungen / Leistungsnachweise, die Sie nicht im Rahmen von MeCuM an der LMU absolviert haben / Empfehlungsschreiben (werden während des Anmeldezeitraumes direkt von den Kliniken, Lehrkrankenhäusern und Lehrpraxen online an das Dekanat gemeldet-kein Papierformat)/ Härtefallnachweis / genehmigte Abwesenheitsbescheinigung usw.) in schriftlicher Form, d.h. Bestätigungen im Original oder in beglaubigter Kopie (per Post, keine E-mail). Sie müssen keine MeCuM Leistungsnachweise einreichen.
  • Das rechtzeitige Abschicken der PJ-Onlineanmeldung (mit oder ohne Pausetertial).
  • Die von Ihnen angegebenen örtlichen Präferenzen sind nicht an die Tertial-Termine gebunden (Ausnahme externe Tertiale). Durch die damit verbundene Möglichkeit für das Dekanat, die Reihenfolge der Tertiale zu ändern, gibt es bei der PJ-Verteilung eine enorm größere Flexibilität, möglichst vielen der von Ihnen gewünschten Erst-Präferenzen nachkommen zu können.

 

ÄAppO Änderung vom 17.07.2012 - Regelung für das PJ ab Mai und November 2014:

 

Ab dem 01.01.2014 findet der schriftliche Teil des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung VOR dem PJ statt und der mündliche Teil danach. Daher verschiebt sich der Beginn der PJ-Zeiten auf Mai und November. Die PJ-Zeiten finden Sie unter TERMINE .

 

Daher sind die Zulassungskriterien zum PJ ab Mai 2014 wie folgt:

 

  • Anmeldeformular unterschrieben im Original

 

Das Bestehen des 2. Abschnitts der ärztlichen Prüfung wird vom Prüfungsamt an das Dekanat vermittelt

 

 


 

Pdf-Datei 76 KByte Leistungsnachweise: Auflistung zum 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung, Praktisches Jahr, 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung 30.04.2013

Zulassung zum PJ - Externe Bewerber nach neuer ÄAppO

VARIANTE 1 - kompletter Wechsel an die LMU

Regelung für die PJ´ler, die einen kompletten Wechsel und eine Immatrikulation an der LMU beantragen:

  • Bei der Bewerbung um einen PJ-Platz an der LMU kann das Dekanat der Medizinischen Fakultät die PJ-Bewerbung nur dann bearbeiten, wenn ein amtlicher Zulassungsbescheid (inkl. einer Kopie aller nach § 27 Abs. 1 ÄAppO erbrachten Leistungsnachweise, sowie Kopien des Physikums und die 4-monatige Famulatur), unterschrieben vom Studiendekan Ihrer Heimatuniversität vorliegt. Wenn dieser Nachweis vorhanden ist, wird das Dekanat die notwendige Bestätigung dieses PJ-Zulassungsbescheides verarbeiten, sodass Sie zum nächstmöglichen Immatrikulationstermin antreten können. Wer den Immatrikulationstermin verpasst, kann das PJ nicht antreten.
  • Wer nicht vollständig an der LMU immatrikuliert ist, darf das PJ nicht antreten. Nur mit einer gültigen Immatrikulation (ausgestellt vor dem ersten Tag des ersten Tertiales) darf man das PJ an der LMU beginnen. Die Studentenkanzlei ist für die Immatrikulation zuständig. Eine Kopie der Immatrikulation der LMU muss vor Beginn des ersten Tertiales im Dekanat eingereicht werden.
  • Wenn Sie zum 3. Studienabschnitt (PJ) an der LMU immatrikuliert sind, können Sie sich auch für externe Tertiale anmelden.
  • Die Verwendung von Online-Empfehlungen steht Ihnen bei der PJ-Anmeldung leider nicht zur Verfügung. Sie müssen Ihre Angaben in das PJ-Anmeldeformular eintragen.

 

VARIANTE 2 - im Rahmen der PJ-Mobilität

ÄAppO Änderung vom 17.07.2012 - Regelung für PJ´ler, die OHNE Immatrikulation Tertiale an der LMU beantragen möchten:                                                                                                               

Anhand der ÄAppO Änderung vom 17.07.2012 dürfen Medizinstudierende PJ-Tertiale an anderen Universitäten, ohne sich dort immatrikulieren zu müssen, absolvieren: 

  • §3 Abs. 2 wird durch die folgenden Absätze 2 und 2a ersetzt:

    "(2) Die Ausbildung nach Absatz 1 wird in den Universitätskrankenhäusern oder in anderen Krankenhäusern durchgeführt, mit denen die Universität eine Vereinbarung hierüber getroffen hat (Lehrkrankenhäuser). Die Auswahl der Krankenhäuser erfolgt durch die Universität........Das Krankenhaus muss gewährleisten, das Logbuch der Universität einzuhalten. Die Studierenden haben die Wahl, die Ausbildungsabschnitte nach Absatz 1 Satz 4 entweder in den Universitätskrankenhäusern der Universität, an der sie immatrikuliert sind (Heimatuniversität), in den Lehrkrankenhäusern der Heimatuniversität oder in anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten zu absolvieren, sofern dort genügend Plätze zur Verfügung stehen."

     

    Für die Bewerbung an der LMU gibt es ebenfalls einen eigenen Anmeldebogen. Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular, das ab dem 6. Mai 2013 unter PJ-Bewerbung externer Bewerber zu finden ist.

     

    Nach Beendigung eines Tertials an der LMU München müssen die externen PJ-Bewerber die ausgefüllten PJ-Bescheinigungen ins Dekanat bringen, um das Siegel der Universität zu erhalten. Dies dient der Anerkennung an Ihrer Heimatuniversität.

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