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Übergangsregelung alt/neu

Pdf-Datei 16 KByte Äquivalenz Leistungsnachweise 17.05.2006
Pdf-Datei 36 KByte Fach Biochemie 03.02.2006
Pdf-Datei 27 KByte Fach Physiologie 03.02.2006

Bitte zuerst sorgfältig lesen und dann melden Sie sich an! Wer ist vom Übergang von der alten zur neuen (MeCuM) Studienordnung betroffen?
  1. Sie haben die Zulassungsvoraussetzungen für die letzte Ärztliche Vorprüfung nach alter Approbationsordnung im Frühjahr 2006 nicht absolvieren können, weil Kurse oder Prüfungen fehlen, die vorher nicht mehr angeboten werden. Diese Regelung gilt nicht für Studierende, die endgültig ihre Prüfungsmöglichkeiten nach alter Studienordnung erschöpft haben (siehe Informationen zur POSTBOX 1 Anmeldung unten)
  2. Sie nehmen an der letzten Ärztlichen Vorprüfung nach alter Approbationsordnung im Frühjahr 2006 teil. Wenn Sie diese Prüfung nicht bestanden haben und noch Wiederholungsmöglichkeiten bestehen, werden Sie umgeschrieben (siehe Informationen zur POSTBOX 2 Anmeldung unten)
  3. Sie haben sich wegen der Probleme mit der Biochemie II Klausur am 04.10.2005 (betrifft den HS Pharmakologie) entschlossen zur neuen Studienordnung zu wechseln (siehe Informationen zur POSTBOX 1 Anmeldung unten)
  4. Falls Sie an die Ersatzklausur Biochemie II, die wegen der Probleme mit der Pharmakologie Hörsaal vorgesehen ist, teilnehmen, aber nicht bestehen und noch Wiederholungsmöglichkeiten haben, werden Sie in die neue Studienordnung übernommen.
Was muss nach der Umschreibung zusätzlich absolviert werden und wie sollte ich mich für die Veranstaltungen anmelden:

Vorbehaltlich der Genehmigung durch der Fachbereichsrat und Prüfungsamt sind voraussichtlich folgende Veranstaltungen nachzuholen:

  1. Seminar der Med. Psychologie und Med. Soziologie (nur SoSe). ? Nach der Anmeldung über die Postbox, werden Sie automatisch vom Dekanat eingeteilt.
  2. Organzentrierter, integriertes Seminar und organzentriertes Seminar mit klinischen Bezug (nur SoSe). - Nach der Anmeldung über die Postbox, werden Sie automatisch vom Dekanat eingeteilt.
  3. Teil des Praktikums zur Einführung in die Klinische Medizin (Zeitraum wird noch bekannt gegeben). - Nach der Anmeldung über die Postbox, werden Sie automatisch vom Dekanat eingeteilt.
  4. Wahlfach (SoSe und WiSe). ? siehe unten.
  5. 30 Tage zusätzliches Krankenpflegepraktikum (vorlesungsfreie Zeit). ? eigenständig zu organisieren.

DIE ANMELDUNG INS MECUM verläuft ausschließlich nur über POSTBOX (siehe unten aufgeführten Link).

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung zu den einzelnen Postboxterminen immer folgendes an:

Wenn Sie alle Veranstaltungen nach alter Approbationsordnung absolviert haben, das Physikum jedoch nicht bestanden, schreiben Sie dies bitte in die Anmeldung mit hinein.

Wenn Ihnen noch Veranstaltungen nach alter Approbationsordnung fehlen und Sie somit ins MeCuM wechseln müssen, führen Sie bitte folgendes in der Anmeldung auf:

  1. Absolvierte und nicht absolvierte Leistungsnachweise.
  2. Nachzuholende Klausuren für Veranstaltungen nach alter Studienordnung.
  3. Nachzuholende Veranstaltungen nach alter Studienordnung.
Die Ummeldung kann nur wirksam werden, wenn Sie nach Anmeldung bei einer Postbox im MeCuM Büro (Dekanat, Bavariaring 19, Raum 06, EG) eine entsprechende Erklärung unterschreiben. Sie können ab Freitag, den 10.03.2006 und danach täglich von 09:00 ? 12:00 Uhr vorbei kommen.

Es gibt 2 mögliche Anmeldungstermine:


POSTBOX 1 ist vom 07.11.2005 bis 13.11.2005 um 23:59 Uhr verlängert!
Studierende müssen das Wahlfach über MyMeCuM Online buchen.

POSTBOX 2 ist vom 10.03.2006 bis 09.04.2006 um 23:59 freigeschalten.
Studierende müssen das Wahlfach über MyMeCuM Online buchen.

Die Anmeldung ist leider abgelaufen. Wenn Sie sich noch ummelden müssen, kommen Sie bitte in die nächstmögliche Sprechstunde des Studiendekans ? Herrn Prof. Meyer.

Unten stehend finden Sie eine Liste der bereits erfolgreich umgemeldeten und eingeteilten Studierenden:

Pdf-Datei 41 KByte Einteilung der umgemeldeten Übergangsstudierenden 02.05.2006

Die hierin enthaltenen Informationen sind zum Teil noch vorläufig. Die umgemeldeten Studierenden sind verpflichtet, sich regelmäßig auf der  MeCuM-Homepage über den neuesten Stand zur Übergangsregelung zu informieren.


Gez. Prof. Meyer
Studiendekan 
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