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Die neue Ärztliche Approbationsordnung

 

Am 1. Oktober 2003 ist die neue Ärztliche Approbationsordnung (ÄAppO, Bundesgesetzblatt (BGBL) 2002, I, Nr. 44, S. 2405) in Kraft getreten.

Wesentliche Punkte der neuen ÄAppO:

  • Das Studium dauert 6 Jahre und 3 Monate (Regelstudiendauer) und wird in einen 1. und einen 2. Studienabschnitt eingeteilt.

  • Der 1. Abschnitt wird nach 2 Jahren mit dem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen. Die Leistungsnachweise (siehe Anlage 1 zur neuen ÄAppO), die zur Prüfungsanmeldung vorgelegt werden müssen, entsprechen denen der alten ÄAppO. Zusätzlich wird ein Leistungsnachweis für ein Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie verlangt. Zudem erhöht sich die Dauer des Krankenpflegepraktikums von 60 auf 90 Tage.

  • Die scheinpflichtigen Veranstaltungen des 1. Studienabschnittes müssen mit einer Gesamtstundenzahl von mindestens 630 Stunden unterrichtet werden. Daneben schreibt die neue ÄAppO im 1. Studienabschnitt zusätzlich 154 Stunden an integrierten Seminaren (98 Stunden) und Seminaren mit klinischen Bezügen (56 Stunden) vor. Außerdem muß ein Wahlpflichtfach aus dem Fächerkanon der Universität belegt werden.

  • Der 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung besteht aus einem schriftlichen (MC-Fragen) und einem mündlich-praktischen Teil. Der Prüfungsstoff ist dem der bisherigen Ärztlichen Vorprüfung weitgehend identisch. Allerdings wird verlangt, daß die Prüfungen der naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen in Verbindung mit klinischen Fragestellungen zu erfolgen haben und auf die medizinisch relevanten Ausbildungsinhalte zu konzentrieren sind. Zudem wird in Anlage 10 zur neuen ÄAppO "Methodik, Durchführung und Ergebnisse der körperlichen Untersuchung ..." sowie "die Gestaltung der Arzt-Patient-Beziehung" als verbindlicher Prüfungsstoff für den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ausdrücklich erwähnt. Die Prüfungskommission im mündlich-praktischen Teil besteht aus 3 Mitgliedern.

  • Der 2. Studienabschnitt kann nach Bestehen des 1. Abschnittes der Ärztlichen Prüfung begonnen werden und dauert 4 Jahre. Im letzten Jahr wird das Praktische Jahr (PJ) absolviert, danach erfolgt der Studienabschluß mit dem 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.

  • Die neue ÄAppO verlangt die Benotung der Leistungsnachweise ("Scheine"), die während des 2. Studienabschnittes erworben werden. Diese Noten werden im Zeugnis über die Ärztliche Prüfung aufgeführt (siehe Anlage 12 zur neuen ÄAppO).

  • Im § 27 der neuen ÄAppO sind 22 klinische Fächer aufgeführt, für die die Studierenden benotete Leistungsnachweise erbringen müssen. Daneben sind 12 sogenannte Querschnittsbereiche aufgelistet, die ebenfalls scheinpflichtig sind. Es sollen mindestens 3 fächerübergreifende Leistungsnachweise vergeben werden.

  • Als völlig neue Unterrichtseinheiten werden mit der neuen ÄAppO die ein- bis sechswöchigen Blockpraktika in Innerer Medizin, Chirurgie, Kinderheilkunde, Frauenheilkunde und Allgemeinmedizin verpflichtend eingeführt.

  • Im 2. Studienabschnitt müssen die scheinpflichtigen Praktika, Kurse, Seminare, etc., mit mindestens 868 Gesamtstunden unterrichtet werden, davon sind 476 Stunden Unterricht am Krankenbett abzuhalten. Die neue ÄAppO schreibt für den Unterricht am Patienten genaue Gruppengrößen vor. So dürfen die Gruppen bei einer Patientendemonstration nicht mehr als 6 und bei Patientenuntersuchung durch die Auszubildenden nicht mehr als 3 Studierende umfassen.

  • Das Studium wird nach dem Praktischen Jahr mit dem 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen. Diese Prüfung umfaßt einen schriftlichen (MC-Fragen) und einen mündlich-praktischen Teil.

  • Die AiP-Zeit (Arzt im Praktikum) ist weiterhin Bestandteil der ÄAppO. Die Dauer der Famulatur, die in der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten ist, beträgt 4 Monate.
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