Frequently asked questions

  • Muss man sich als LMU Student exmatrikulieren, um ein externes Tertial in Anspruch nehmen zu können?
    (05.02.2010)
    Wenn es sich um ein Tertial im Ausland handelt, nein. Wenn es aber um ein Tertial in einem anderen Bundesland handelt, dann müssen Sie die Immatrikulationsregelungen der jeweiligen Universität beachten, die meisten Bundesländer - auch Bayern - räumen für das PJ keinen Zweit oder Gasthörerstatus ein. Bei ordentlicher Immatrikulation an einer anderen Universität müssen Sie nach § 9 Satz 1 ÄAppO aber dann auch dort den 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ablegen.
  • Was ist ein externes Tertial?
    (05.02.2010)
    Alle Tertiale die, bei ordentlicher Immatrikulation an der LMU, nicht an Lehrkrankenhäusern oder Kliniken der LMU München stattfinden. Grundsätzlich ist das nur im Ausland (beachten Sie die Hinweise des Prüfungsamtes) möglich, im Inland sieht die ÄAppO keine "externen" Tertiale ausserhalb der Kliniken und Lehrkrankenhäuser der LMU vor. Die Ableistung von externen Tertialen an anderen bayerischen Universitäten, auch an der TU, ist nicht zulässig.
  • Kann man sich Online-Empfehlungsschreiben auch schon vor dem Anmeldezeitraum von den Kliniken, Lehrkrankenhäusern und Lehrpraxen ausstellen lassen?
    (03.05.2007)
    Es ist möglich, sich Online-Empfehlungsschreiben schon vor dem Anmeldezeitraum ausstellen zu lassen. Diese können Sie in Ihrem internen Bereich "MyMeCuM" sehen. Nur MeCuM-Studierende können Online-Empfehlungsschreiben in Anspruch nehmen. Die stehen nicht für Studierende der alten ÄAppO oder externen Bewerbern zur Verfügung.
  • Wie muss ich mich bei der PJ Anmeldung verhalten, wenn ich für das PJ-Harvard-Programm ausgewählt wurde?
    (14.03.2007)
    MeCuM-Studierende, die für das Harvard-PJ-Programm ausgewählt worden sind, sollten sich nicht per Online-Anmeldung für das PJ anmelden. Der Harvard PJ-Beauftragte wird sich in Vereinbarung mit dem Prüfungsamt und dem Dekanat über die Einteilung informieren. Das Dekanat wird anschließend die Einteilung, vor Anmeldeschluss, in die MeCuM-Datenbank übernehmen.
  • Wieso stimmen der Zahl der Online-Empfehlungsschreiben nicht mit der PJ-Platzangabe auf der Homepage überein?
    (09.03.2007)
    Die Zahl der PJ-Plätze pro Fach auf unserer Homepage beziehen sich ausschließlich auf Vertragsvereinbarungen über ein Jahr und nicht auf die Zahl der Online-Empfehlungsschreiben.
  • Wie erhalte ich ein Online-Empfehlungsschreiben?
    (09.03.2007)
    Sie müssen sich direkt mit der Klinik, dem Lehrkrankenhaus oder der Lehrpraxis in Verbindung setzten. Diese werden direkt von dort vergeben und nicht vom Dekanat. Sie müssen ihr Matrikelnummer und den PJ-Start nennen, die Online-Empfehlungsschreiben sind nicht tertialbezogen.
  • Was muss ich machen, wenn ich ein Empfehlungsschreiben in Papierformat habe?
    (09.03.2007)
    Dies gilt seit November 2006 nicht mehr. Sie müssen ein Online-Empfehlungsschreiben von den Kliniken, Lehrkrankenhäusern oder Lehrpraxen ausstellen lassen.
  • Wieso stehen weniger Online-Empfehlungsschreiben als PJ-Plätze zur Verfügung?
    (09.03.2007)
    Die Anzahl der zur Verfügung stehenden  Online-Empfehlungsschreiben, wird nach Berücksichtigung folgender Vorschriften festgelegt:
    • Das Dekanat ist verpflichtet ein Kontingent von PJ-Plätzen für die Vergabe von Härtefällen frei zu halten.
    • Das Dekanat ist verpflichtet Studierenden die Möglichkeit zu geben sich für alle zur Verfügung stehenden Fach-Anbieter Kombinationen zu bewerben (d.h. erste Priorität im PJ-Anmeldebogen). Auch wenn Sie kein Online-Empfehlungsschreiben erhalten, können sie sich trotzdem für das gewünschte Fach beim gewünschten PJ-Platzanbieter bewerben. Bei der Vergabe der Plätze werden Härtefälle und Empfehlungsschreiben zwar bevorzugt behandelt, aber selbstverständlich werden die verbleibenden, freien Plätze auch an Studierende ohne Empfehlungsschreiben vergeben.
    • Da das PJ zweimal im Jahr startet (Februar und August) kommt es zu zeitlichen Überschneidungen der Tertiale. Aus diesem Grund kann nicht die gesamte Anzahl der PJ-Plätze bei einer PJ-Anmeldung vergeben werden. Einige Plätze sind bereits durch Studierende aus dem vorherigen PJ belegt und ebenso müssen Plätze für die Studierende des nachfolgenden PJ freigehalten werden. 
    • Das Dekanat ist verpflichtet, dass PJ für alle Studierenden die das zweite Staatsexamen, nach der alten ÄAppO bestanden haben, anzubieten. Das PJ nach der alten ÄAppO beginnt immer im April und Oktober und dafür muss ein Kontingent von PJ-Plätzen zur Verfügung stehen, bzw. die PJ-Plätze sind bereits im Voraus durch Studierenden der alten ÄAppO in Anspruch genommen worden.
    • Einige zukünftige PJ-Plätze werden bereits durch Studierenden die Ihr PJ mit einem Pause-Tertial starten im Voraus in Anspruch genommen.
    • Ein Online-Empfehlungsschreiben erhöht erheblich die Chancen dort eingeteilt zu werden, wo man es sich wünscht. Um die Effektivität der Online-Empfehlungsschreiben zu bewahren, muss es eine begrenzte Anzahl dafür geben.
  • Wenn ich ein Online-Empfehlungsschreiben erhalten habe, muss ich auch die zweite und dritte Priorität in dem Anmeldebogen ausfüllen?
    (09.03.2007)
    Ja. Es ist von Vorteil für Sie, wenn Sie alle Pritoritäten pro Fach angeben. Es unterstützt das Dekanat und erhöht die Möglichkeit, dass Sie nach Ihren Wünschen eingeteilt werden. Je nach Verfügbarkeit der PJ-Plätze können Sie dann gemäß der angegebenen Priorität verteilt werden, sei es nach ihrem ersten, zweiten oder dritten Wunsch. Die Vergabe von einem Online-Empfehlungsschreiben ist keine Bestätigung für den Platz.
  • Was ist ein Online-Empfehlungsschreiben?
    (27.02.2007)
    Für Studierende nach neuer ÄAppO gilt dass sie sich nicht direkt bei den Universitäts-Kliniken bzw. Lehrkrankenhäusern sowie Lehrpraxen bewerben können. Die Bewerbung und Verteilung der PJ-Plätze erfolgt ausschließlich über das Studiendekanat und ist verbindlich. Studierende können aber "Online-Empfehlungsschreiben" von den Universitäts-Kliniken, Lehrkrankenhäusern sowie Lehrpraxen anfordern, was die Chancen, dort eingeteilt zu werden, (wo erwünscht) deutlich erhöht. Dies ist abhängig von der Verfügbarkeit der PJ-Plätze sowie unter Berücksichtigung der Prioritätswünsche von allen beteiligten Studierenden.

    Folgende Regelungen sind bei Online-Emfpehlungsschreiben zu beachten:
    • Die Online-Empfehlungsschreiben müssen vor Ihrer PJ-Onlineanmeldung im System erfasst worden sein (erfolgt durch die Online-Abwickler des PJ-Platzanbieters).
    • Pro Fach (Innere Medizin, Chirurgie und Wahlfach) können Sie nur noch ein Empfehlungsschreiben beantragen.
    • Im internen My-MeCuM PJ-Bereich  können Sie alle für Sie erfassten Online-Empfehlungsschreiben sehen.
    • Das Ausstellen der Empfehlungsschreiben erfolgt durch die Online-Ansprechpartner der jeweiligen Kliniken, Lehrkrankenhäuser und Lehrpraxen vor Ort.
    • Vor Ihrer Online PJ-Anmeldung sind die Empfehlungsschreiben als Reservierung zu betrachten und können daher jederzeit durch Sie und den PJ-Platzanbeiter online gelöscht werden. Erst durch das Speichern Ihrer Anmeldung werden die Empfehlungsschreiben in den Status: "in Anspruch genommenes Empfehlungsschreiben" hochgestuft.  Ab diesem Zeitpunkt ist ein Löschen des Empfehlungsschreibens nicht mehr möglich.
    • Bei Ihrer Online  PJ-Anmeldung werden alle Ihre Empfehlungsschreiben automatisch als erste Priorität unveränderlich in Ihrem Anmeldebogen eingetragen, d.h vorhandene Empfehlungsschreiben werden automatisch als Wünsche 1 Priorität behandelt. Soll ein Empfehlungsschreiben nicht in Anspruch genommen werden - sie wollen einen anderen PJ-Platzanbieter als erst Priorität wählen - müssen Sie das entsprechende Empfehlungsschreiben vor dem Ausfüllen Ihrer Anmeldung löschen. Einfach auf das "Lösch-Icon"  klicken und das Löschen Ihres Empfehlungsschreiben bestätigen. Der Online-Ansprechpartner der Ihnen das Empfehlungsschreiben ausgestellt hat wird dann automatisch durch das System über das Löschen  Ihres Empfehlungsschreibens informiert und kann dann das Empfehlungsschreiben für einen anderen Studierenden ausstellen.
    • Wenn sie aber mit dem Empfehlungsschreiben einverstanden sind und ihre PJ-Anmeldung  online abschicken, dann wird bei dem Empfehlungsschreiben automatisch als -in Anspruch genommenes Empfehlungsschreiben- hochgestuft und bei der Verteilung der PJ-Plätze soweit möglich berücksichtigt.

    Zusammenfassend:
    Bitte stellen Sie vor Ihrer Online-Anmeldung sicher, dass alle Ihre Empfehlungsschreiben, die Sie in Anspruch nehmen wollen, im System erfasst sind. Setzen Sie sich ggf. mit den Online-Abwicklern der entsprechenden Klinik, Lehrkrankenhauses oder Lehrpraxis (PJ-Platzanbieter) in Verbindung und bitten Sie diesen, Ihr Empfehlungsschreiben online zu erfassen. Empfehlungsschreiben, die Sie nicht in Anspruch nehmen wollen, müssen ebenso vor der Online-Anmeldung gelöscht werden.

  • Kann man das erste Tertial freimachen?
    (05.10.2006)
    Ja. Sie können eine "Pausetertial" bei der PJ-Anmeldung angeben. Sie haben zwei Möglichkeiten die Tertiale zu absolvieren:
    • Die erste Möglichkeit ist ein sofortiger PJ-Beginn = 1. Tertial / 2. Tertial / 3. Tertial
    • Die zweite Möglichkeit ist eine sofortige Pause einzulegen, als 1. Tertial = Pause / 1. Tertial / 2. Tertial / 3. Tertial*
    * Wer das Praktische Jahr mit einer Pause beginnt, muss folgendes beachten:
    • Das Pausetertial darf nicht für die Absolvierung von fehlenden PJ-Zulassungsunterlagen verwendet werden.
    • Frühjahrs-Bewerbung mit Pause, d.h. terminlich beginnt Ihre letztes Tertial am ersten Termin im darauf folgendem Frühjahrs-PJ.
    • Herbst-Bewerbung mit Pause, d.h. terminlich beginnt Ihr letztes Tertial am ersten Termin im darauf folgendem Herbst-PJ.
    • Die Pause kann nicht zwischen den Tertialen absolviert werden, da die Tertiale zusammenhängend sein müssen. Insbesondere verlängert dies die Gesamtdauer von 52 Kalenderwochen, was nicht erlaubt ist.
    Bitte informieren Sie sich jedoch bei der Studentenkanzlei, ob Studiengebühren dadurch entstehen oder ob sie eine Befreiung der Studiengebühren beantragen können.
  • Wo kann ich Informationen betreffend die Befreiung der Studiengebühren während des PJ´s finden?
    (04.10.2006)
    Bitte informieren Sie sich unter FAQ / STUDIENGEBÜHREN
  • Wann und wie erhalten wir die "PJ-Zulassung"?
    (27.07.2006)
    Die PJ-Zulassung wird an alle PJ´ler per Campus E-mail zugeschickt sobald alle Prüfungsergebnisse im Dekanat vorhanden sind. Da der PJ-Beginn sehr eng an dem Semesterende liegt, kann es dazu führen, dass die PJ-Zulassung erst kurz nach PJ-Beginn erstellt werden kann.
  • Wann und wie erhalten wir die "vorläufige Einteilung" und "endgültige Einteilung"?
    (27.07.2006)
    Die vorläufige Einteilung erfolgt ca. 3 Wochen nach Anmeldeschluss und ist in Ihrem internen MyMeCuM Bereich zu finden. Die endgültige Einteilung erfolgt sobald alle noch ausstehenden Prüfungsergebnisse im Dekanat sind und ist auch in Ihrem internen MyMecuM Bereich zu finden.
  • Was ist die "PJ-Zulassung"?
    (27.07.2006)
    Es ist eine Auflistung aller Ihrer Leistungen, die Sie benötigen, um das PJ beginnen zu dürfen.
  • Was mache ich, wenn ich mich für ein externes Tertial bewerben möchte, aber die Antwort erst nach dem PJ-Anmeldeschluss erhalte?
    (29.03.2006)
    Falls Sie sich für ein externes Tertial bewerben, aber vor dem Anmeldeschluss keiner Zusage erhalten haben, können Sie in der PJ-Onlineanmeldung entweder:
    • LMU Präferenzen angeben und damit, verpflichten Sie sich das Tertial an der LMU zu absolvieren. Wenn Sie LMU angegeben haben und Sie erhalten nach der Verteilung eine Zusage von einer externen Einrichtung, ist die Einteilung nicht mehr rückgängig zu machen.
    • Externe Angaben angeben. Im Fall, dass es nicht zustande kommen sollte, melden Sie sich sofort per E-mail an das Dekanat. Es wird Ihnen dann einen PJ-Platz an der LMU zugeteilt. Natürlich ist die Auswahl der möglichen Plätze geringer, da die vorläufige PJ-Einteilung bereits stattgefunden hat. Diese Einteilung ist dann verpflichtend und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • Ist die PJ-Verteilung vom Dekanat verpflichtend?
    (29.03.2006)
    Ja.
  • Wie wird die Reihenfolge der Fächer festgelegt?
    (16.02.2006)
    Bei der PJ-Verteilung wird das Dekanat verschiedene Reihenfolgen der Fächer berücksichtigen. Bei der Online PJ-Anmeldung können Sie pro Fach 3 örtliche Präferenzen angeben. Die von Ihnen angegebenen örtlichen Präferenzen sind nicht an Tertial-Termine gebunden (Ausnahme externe Tertiale). Dadurch besteht für das Dekanat die Möglichkeit die Reihenfolge der Tertiale zu ändern, womit bei der PJ-Verteilung eine enorm große Flexibilität entsteht. D.h. die Reihenfolge der Fächer ergibt sich aus der Notwendigkeit allen Studierenden einen PJ zu ermöglichen.
  • Was mache ich, wenn ich mich online für das PJ anmelden kann, mich aber erst zu einem späteren PJ anmelden möchte?
    (10.11.2005)
    Wenn Sie sich nicht für das aktuelle PJ anmelden möchten, füllen Sie das Anmeldeformular bitte nicht aus. Sie werden nach Ablauf des aktuellen Anmeldezeitraumes, automatisch für den nächsten Anmeldezeitraum vorgesehen und erhalten wieder die Chance sich online anzumelden.
  • Kann man die Tertiale splitten?
    (17.08.2005)

    Bei "Splitting" in einem externen Tertial, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
    Bei "Splitting" an der LMU:  Laut §6 der PJ-Satzung betrifft das "Splitting" ausschließlich das Fach Chirurgie.
    Bei "Splitting" innerhalb eines Tertiales:
    Folgende Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft:

    1Ausbildungsabschnitte können an einer ausländischen Universität oder einem dieser Universität zugeordneten Lehrkrankenhaus abgeleistet werden, sofern eine gleichwertige Ausbildung gewährleistet ist.

    2 Ausbildungsabschnitte nach Satz 1 können in zwei Teile von jeweils acht Wochen geteilt werden. 

    3 Über die Anerkennung entscheidet das Landesprüfungsamt.

  • Was mache ich, wenn ein externes Tertial sich zeitlich mit einem Tertial an einer LMU Klinik oder einem LMU Lehrkrankenhaus bzw. Lehrpraxis überschneidet?
    (06.06.2005)
    Entsprechend der ÄAppO (§3, Abs.3) können bis zu 20 Fehltage angerechnet werden.  Überschneidungen können durch diese Fehltage ausgeglichen werden, aber nur in Absprache mit den entsprechenden Klinik bzw. dem Lehrkrankenhaus.  Das Dekanat empfiehlt, dass Sie vor der Anmeldung mit allen 3 Kliniken, die Sie in dem Anmeldebogen angeben möchten, Rücksprache halten.

    Bitte beachten Sie jedoch dazu das Merkblatt der Regierung von Oberbayern. Zitat: Im Interesse einer ordnungsgemäßen und kontinuierlichen Ausbildung werden Teilabschnitte, die kürzer als acht Wochen sind, nicht angerechnet. Fehlzeiten dürfen darin nicht enthalten sein.

    Bitte informieren Sie sich daher zuvor bei dem Prüfungsamt.

  • Wie viele Tertiale muss ein externer Bewerber nach neuen ÄAppO an der LMU München absolvieren?
    (06.06.2005)
    Als externe Bewerber müssen Sie laut der PJ-Satzung (§1 Abs. 4 Satz 3) für alle 3 Tertiale an der LMU immatrikuliert sein. Ihre Immatrikulation vorausgesetzt, können Sie alle 3 Tertiale an der LMU oder im Ausland absolvieren.
  • Wie muss ich mich als externer Bewerber für das Praktischen Jahr nach neuen ÄAppO an der LMU anmelden?
    (06.06.2005)
    1.  Vorlage eines amtlichen Nachweises, dass alle Voraussetzungen zur Zulassung zum PJ erfüllt sind und eine Kopie aller nach § 27 Abs. 1 ÄAppO erbrachten Leistungsnachweise.  Diese Nachweise müssen dem Dekanat vorgelegt werden.

    2.  Physikum und 4-monatige Famulatur (ausländische Famulaturen bereits im Voraus anerkannt).

    3. Studienbuch Ihrer Universität

    4. Immatrikulation in der Studentenkanzlei der LMU München.

    Externe Bewerber/innen bitte beachten:   die Immatrikulation ist nur zu den regulären Terminen möglich.  Das PJ kann nur von immatrikulierten Studierenden  absolviert werden.  Bitte beachten Sie die Regelungen zur Zulassungsbeschränkungen die unter PJ-Bewerbung-Externe Studierende nach neuer ÄAppO zu lesen sind.
  • Wie werden die endgültigen Termine des Tertialbeginns festgelegt?
    (06.06.2005)
    Termin August:   Beginn am vierten Montag im August.

    Termin Februar:   Beginn am vierten Montag im Februar.

    Externe Bewerber/innen bitte beachten Sie die Anmeldezeiträume sowie Fachsemester Regelungen .
  • Welche Leistungsnachweise werden benötigt, um die Zulassung zum Praktischen Jahr zu erhalten?
    (06.06.2005)
    Die Voraussetzungen zum Praktischen Jahr sind sowohl in der ÄAppO (§3, Abs. 1) als auch in der Studienordnung (§8, Abs. 3) aufgeführt.  Eine vereinfachte Zusammenstellung findet man unter PJ-Zulassung - Leistungsnachweise.
  • Was sind Härtefälle?
    (06.06.2005)
    Bewerber mit amtlich festgestellter Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach Teil 2 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX), Bewerber, die elterliche Sorge gemäß §1626 BGB ausüben sowie Bewerber, für die ein Zuweisung an eine Ausbildungsstätte außerhalb ihrer Wahl eine unzumutbare soziale Härte darstellen würde. Sollten Sie einen Härtefallantrag stellen, dann muß der Antrag spätestens eine Woche vor Anmeldeschluss im Dekanat eingereicht werden.
  • Kann ich eine Pause nach dem PJ und vor dem 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einlegen?
    (06.06.2005)
    Ja.  Bitte bedenken Sie, dass das Prüfungsamt für die Anmeldung zum 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zuständig ist. Rückmeldung bei der Studentenkanzlei nicht vergessen.
  • Gibt es eine Auflistung der anerkannten Kliniken und Lehrkrankenhäuser im Ausland?
    (06.06.2005)
    Nein. Alles muss über das Prüfungsamt anerkannt werden.
  • Kann man PJ Plätze tauschen?
    (06.06.2005)
    Ja.  Zugewiesene Ausbildungsplätze können bis spätestens eine Woche vor Beginn eines Tertials für das gleiche Tertial getauscht werden (d.h. gleiches Tertial und Fach an der LMU).  Der Tausch muss vom Studiendekan genehmigt und den Klinikdirektoren schriftlich mitgeteilt werden.  Studenten, die das entsprechende Tertial nicht an der ihnen zugewiesenen Ausbildungsstätte absolvieren, kann grundsätzlich keine ordnungsgemäße Ableistung des Praktischen Jahres bestätigt werden.
  • Bis wann muss man sich zum praktischen Jahr anmelden (Anmeldeschluss) ?
    (06.06.2005)
    a)  Bei Beginn des PJ´s im August: Letzter Termin für die Anmeldung ist der letzte Arbeitstag im Juni (12 Uhr).
    b)  Bei Beginn des PJ´s im Februar:  Letzter Termin für die Anmeldung ist der letzte Arbeitstag im November (12 Uhr).
  • Wenn ich eine externes Tertial als 3. Tertial in Anspruch nehme, wo muss ich den 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung machen?
    (06.06.2005)
    Das 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung muss an der Universität abgelegt werden an der man immatrikuliert ist.
  • Kann ein Tertial unterbrochen werden, und wenn ja mit welchen Begründungen?
    (06.06.2005)
    Ein Tertial kann nur aus sogenannten wichtigen Gründen (ÄAppO §3, Abs. 3) unterbrochen werden.  Es wird dringend empfohlen, sich in einem solchen Fall mit dem Prüfungsamt in Verbindung zu setzen.  Zu beachten ist, dass die bereits abgeleisteten Tertiale nur dann anerkannt werden, wenn Sie nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
  • Wann beginnt das PJ?
    (10.01.2005)
    Am 26.07.2004 wurde die erste Änderung der Approbationsordnung für Ärzte im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.  Das Dekanat wurde Anfang Oktober von den offiziellen Stellen über diese Änderungen informiert. Es wurde festgelegt, dass der zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ab dem 1. Oktober 2006 durchgeführt wird.  Demzufolge beginnt das Praktische Jahr für Studierende der neuen Approbationsordnung frühestens im Herbst 2005. Die Anfangszeiten des Praktischen Jahres haben sich geändert:  Das Praktische Jahr beginnt jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Februar und August.  Diese Regelung gilt nur für Studierende, die ihr Studium nach der neuen ÄAppO abschließen müssen. Nähere Informationen über das Praktische Jahr erhalten Sie unter Praktische Jahr.
  • Benötige ich eine Berufshaftpflichtversicherung für das PJ?
    (16.08.2010)
    Bitte beachten Sie, dass die Änderung der Rechtslage des Bayerischen Hochschulgesetztes vom 23.05.06 Auswirkungen auf die Berufshaftpflichtversicherung hat. Mit Wirkung zum 01.10.2010 ist es für Studierende nicht mehr verpflichtend vor Beginn des Studiums eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Das Dekanat der Medizinischen Fakultät empfiehlt Ihnen jedoch ausdrücklich sich gegen das Risiko für durch Sie verursachte Personen- und Sachschäden zu versichern. Die Universität haftet nicht für entsprechende Schäden.
  • Wenn ich meinen PJ-Antrag zu Beginn des Anmeldezeitraumes im Dekanat abgebe, bekomme ich dann auch meine gewünschte Einteilung?
    (16.08.2010)
    Die Zuteilung der PJ-Plätze erfolgt nach dem Ablauf des Anmeldezeitraumes.
  • Gibt es einen Schein für Palliativmedizin und wenn ja, ab wann ist er Bestandteil des Studiums?
    (16.08.2010)
    Ab dem WiSe 2012 wird zum ersten Mal der Leistungsnachweis Palliativmedizin Q13 erstellt und ausgegeben. Dies betrifft die Studierenden, die sich zum Wintersemester 2010/11 in Modul 1 befinden. Für die Zulassung zum Praktischen Jahr wird der Leistungsnachweis das erste mal zum PJ August 2013 abverlangt, sowie zur Anmeldung zum 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung im Herbst 2014.
  • Wie ist die Fehlzeitenregelung während des PJ´s?
    (04.02.2010)
    Gemäß § 3 Abs. 3 ÄAppO werden Fehlzeiten wegen Urlaub,  Krankheiten, Erziehungszeiten, oder sonstige Fehlzeiten bis zu insgesamt 20 Ausbildungstagen (= 4 Wochen) auf die Ausbildungszeit angerechnet. Die über die 20 Fehltage hinausgehenden Fehlzeiten sind nachzuholen.  Besteht ein wichtiger Grund (z. B. Schwangerschaft, längere Krankheit), der eine längere Unterbrechung zur Folge hat, können bereits abgeleistete Teile des Praktischen Jahres anerkannt werden, soweit sie nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

    Die freiwillige Teilnahme an einer Unterrichtsveranstaltung während der Fehlzeiten ist möglich, die Zahl der Fehlzeiten erhöht sich dadurch nicht auf 5 Wochen!

    Gemäß § 3 Abs. 5 ÄAppO ist eine regelmäßige und ordnungsgemäße Ableistung des PJ bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung durch Bescheinigung nachzuweisen. Bei der Nichtbescheinigung kann es sein, dass der Ausbildungsabschnitt ganz oder teilweise wiederholt werden muss.
  • Was kann ich tun, wenn bereits alle Empfehlungsschreiben vergeben sind?
    (04.08.2009)
    Die Online-Empfehlungsschreiben spiegeln nicht die Anzahl der tatsächlichen Plätze wieder. Sollte kein Empfehlungsschreiben mehr zur Verfügung stehen, können Sie den gewünschten Platz auch ohne Empfehlungsschreiben als 1. Priorität in dem PJ-Bewerbungsbogen angeben.
  • Bis wann muss man alle Leistungen und Famulaturen für die PJ-Zulassung erfüllt und im Dekanat eingereicht haben?
    (03.08.2009)
    Laut der PJ-Satzung § 2 Abs. 1 beginnt das PJ in der zweiten Hälfte des Monats Februar oder in der zweiten Hälfte des Monats August. Wenn Sie nicht alle Studienleistungen (§27 ÄAppO) sowie die 4-monatigen Famulaturen (Famulaturen bereits im Voraus anerkannt, beachten sie dabei die Antragsfrist des Prüfungsamtes) bis zu dem regulären PJ-Beginn erfüllt haben, dann können Sie sich nicht zum PJ zugelassen werden. Somit ist es nicht möglich Famulaturen im Pausetertial nachzuholen, da Sie die Studienleistungen zur PJ-Zulassung nicht erreicht haben.
  • Was verstehe ich im internen Bereich von MyMeCuM in meiner PJ-Anmeldung unter Rückmeldung?
    (11.02.2009)
    Die Rückmeldung bedeutet, dass das Studiendekanat von der Klinischen Einrichtung, bzw. dem Lehrkrankenhaus oder Lehrpraxis eine Bestätigung für den angemeldeten Studierenden erhält. Die erste Rückmeldung bestätigt, am Anfang des Tertiales, Ihren Antritt in der ersten Woche. Die zweite Rückmeldung bestätigt, am Ende des Tertiales, Ihre 8 wöchige bzw. 16 wöchige Anwesenheit. Nach Bearbeitung wird dies sichtbar.
  • Kann man die 20 Fehltage während des PJ´s auch ohne besondere Gründe frei nehmen?
    (26.05.2008)

    Die 20 Fehltage während des PJ`s stehen Studierenden zur Verfügung, wenn sie aus triftigen Gründen (z. B. Krankheit o. bes. familiäre Ereignisse) nicht zur Arbeit/Studium kommen können. Wenn dies nicht der Fall ist, können diese Fehltage ohne Genehmigung der Klinik / des Krankenhauses nicht eingebracht werden. Die Entscheidung darüber liegt bei den jeweiligen Einrichtungen bei denen Sie ihr PJ absolvieren.

  • An wen wende ich mich, wenn das Prüfungsamt eine Anerkennung von externen PJ-Tertialen benötigt?
    (20.05.2008)
    Für die Anerkennung von externen PJ-Tertialen wurden PJ-Beauftragte bestellt. Die Auflistung der PJ-Beauftragten finden Sie auf unserer Homepage unter: PJ-Ansprechpartner.
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